Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Gebäudereiniger erhalten rückwirkend zum 1. Januar 2018 einen höheren Mindestlohn. Dies geht aus Unterlagen des Bundesarbeitsministeriums hervor. Demnach sollen Gebäudereiniger in Westdeutschland rund 30 Cent pro Stunde mehr erhalten, in Ostdeutschland 50 Cent. Bundesweit profitieren mehr als 600.000 Arbeitnehmer von der neuen Verordnung.
Erhielten Gebäudereiniger in Westdeutschland bis 10,00 Euro pro Stunde, sollen es nun rückwirkend zum 1. Januar 10,30 Euro sein. In den neuen Bundesländern steigt der Satz von 9,05 Euro auf 9,55 Euro. Ab 1. Dezember 2020 soll der Mindestlohn bei einheitlich 10,80 Euro pro Stunde liegen. Die Tarifeinigung strahlt auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus.
Ende November 2016 legte die Europäische Kommission verschiedene Gesetzesvorschläge vor, um die Energieunion sowie die Umsetzung der Pariser Beschlüsse zum Klimaschutz auf europäischer Ebene effizient umzusetzen. Insgesamt vier Verordnungen und vier Richtlinien werden novelliert. Für den Immobiliensektor ist insbesondere die Weiterentwicklung der Gebäuderichtlinie sowie die Energieeffizienz- und Erneuerbaren-Energien-Richtlinie von Bedeutung.
Die Novellen und Änderungen werden im Rahmen eines sogenannten Trilog-Verfahrens aus Kommission, Parlament und Ministerrat der Mitgliedsstaaten verhandelt. Fortschritte sind derzeit vor allem bei der Gebäudeeffizienzrichtlinie zu verzeichnen.
EPBD: Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Die Gebäudeeffizienzrichtlinie wird voraussichtlich am 16. April 2018 im Europäischen Parlament verabschiedet. 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Richtlinie in Kraft und muss innerhalb von 20 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Die geplanten und für Immobilienverwaltungen relevanten Maßnahmen beziehen sich dabei insbesondere auf folgende Punkte:
- In neu erbauten oder grundlegend renovierten Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen soll passive Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge für alle Stellplätze integriert werden. Die Kommission versteht darunter das Verlegen von Leerrohren.
- In neu erbauten oder grundlegend renovierten Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen soll mindestens eine Ladestation für Elektrofahrzeuge installiert werden.
- Bei der Überprüfung von Heizungssystemen wird es weiterhin möglich sein, Automatisierungssysteme alternativ durch Beratungen zu ersetzen
- Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, in den nächsten Jahren einen Fahrplan (Renovierungsstrategie) zu entwickeln, mit dem bis 2050 ein hocheffizienter Gebäudebestand erreicht werden soll.
- Die Kommission soll bis Ende 2019 einen Intelligenzindikator entwickeln, der abbildet, inwiefern das Gebäude den Betrieb auf die Bewohner und das Stromnetz anpassen kann.
EED: Energieeffizienz-Richtlinie
Das Trilog-Verfahren für die Energieeffizienzrichtlinie begann am 22. Februar und soll noch in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen werden. Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:
- Steigerung der Energieeffizienz um 35 Prozent bis 2030 (Forderung des Parlaments)
- Verbindliche Sanierungsquote von 3 Prozent für Gebäude im Eigentum der Zentralregierung. Diese gilt allerdings nicht für alle staatlichen Gebäude, da dies auch den Gebäudebestand von Kommunen und Ländern einbezogen hätte. Die Folge wären erhebliche Mietsteigerungen auch für Sozialwohnungen gewesen, da in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern die Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können.
RED: Richtlinie erneuerbare Energien
Das Trilog-Verfahren für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie begann am 27. Februar und soll ebenfalls noch in der ersten Jahreshälfte beendet werden. Inhaltlich werden folgende Punkte fokussiert:
- Nutzer sollen in Zukunft berechtigt sein, selbst erzeugte Elektrizität aus erneuerbaren Quellen selbst zu verbrauchen, ohne dass Abgaben, Gebühren oder Steuern anfallen. Die ist insbesondere im Zusammenhang mit dem aktuell geltenden Mieterstromgesetz von Interesse. Durch eine Abgabenfreiheit und dem damit einhergehenden geringeren bürokratischen Aufwand würden Selbstversorgungsmodelle auch für Wohnungseigentümergemeinschaften an Attraktivität gewinnen.
- Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix soll 35 Prozent im Jahr 2030 betragen. Mitgliedsstaaten sollen sich dabei eigene Ziele zum Erreichen der Quote setzen; sollten die Anstrengungen nicht ausreichen, werden sie durch Empfehlungen der Kommission flankiert.
Seit 2010 stagniert die Wohneigentumsquote in Deutschland. Sie liegt nach wie vor bei 45 Prozent. Nur in der Schweiz wohnen noch weniger Menschen in den eigenen vier Wänden. Der Hauptgrund ist nach wie vor das fehlende Eigenkapital der Deutschen. Dies zeigt eine aktuelle Studie des IW Köln im Auftrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Trotz günstiger Rahmenbedingungen, historisch niedriger Zinsen und der hohen Nachfrage nach Wohneigentum tritt Deutschland weiterhin auf der Stelle bei der Wohneigentumsbildung. Dabei gibt es noch immer große Unterschiede zwischen West und Ost sowie den verschiedenen Einkommensgruppen. So beträgt die Wohneigentumsquote in den alten Bundesländern 49 Prozent, in Ostdeutschland leben dagegen nur 33 Prozent in den eigenen vier Wänden. Unterschiede spiegeln sich auch in den Einkommensgruppen wider. So wohnt das einkommensstärkste Quintil zu 68 Prozent im Eigentum, das einkommensärmste dagegen nur zu 21 Prozent.
Zu wenig Eigenkapital
Neben fehlendem Bauland und einem immer knapper werdenden Angebot, vor allem in Ballungsräumen, bremst das nicht vorhandene Eigenkapital viele Kaufinteressenten aus, so das IW Köln. Für den Erwerb einer Immobilie sollte ein Haushalt 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises angespart haben. Laut IW Köln verfügen nur elf Prozent der Mieter über ein angespartes Vermögen von mehr als 50.000 Euro oft zu wenig, um Wohneigentum zu erwerben. Die anhaltenden hohen Kaufpreise und die gestiegenen Grunderwerbsteuersätze erhöhen den Eigenkapitalbedarf zusätzlich.
Politik muss die Rahmenbedingungen verbessern
Die Rahmenbedingungen für den Immobilienerwerb müssen angepasst werden, schlussfolgern die Experten des IW Köln. So können Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, eine Umstellung auf das Bestellerprinzip auch beim Kauf und eine Aufstockung der Vermögensförderung den Kapitalbedarf deutlich reduzieren.
Die Studie steht kostenfrei auf der » Website des IW Kölns zum Download zur Verfügung.
Die hohen Energiestandards treiben die Baukosten in die Höhe so häufig der Tenor. Ein vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu einem anderen Schluss. Demnach liegen die energiebedingten Mehrkosten bei Mehrfamilienhäusern zwischen 2,1 und 3,3 Prozent.
Die Gutachter führen aus, dass von der 36-prozentigen Baupreissteigerung seit dem Jahr 2000 tatsächlich 30 Prozentpunkte nicht auf die verschärften Vorschriften zur Energieeffizienz zurückzuführen sind. Ursachen seien vielmehr die allgemeine Preisentwicklung und die gestiegenen Grundstückspreise. Zudem zeige die Baupraxis, dass auch über die EnEV 2016 hinausgehende Energiestandards mit marktüblichen Technologien erreichbar seien. Dies führen die Experten auch auf die Förderlandschaft der KfW-Bankengruppe zurück. So fördere die KfW mehr als die Hälfte des Wohnungsneubaus als KfW-Effizienzhaus.
Fazit: EnEV muss nicht entschärft werden
Aus wirtschaftlicher Sicht gibt es demnach keine Veranlassung, die Anforderung der EnEV für Neubauten abzusenken. Einen Rückgang der Bautätigkeit auf Grund höherer energetischer Anforderungen ist laut BEE-Gutachten nicht festzustellen.
Keine Entspannung in Sicht: Die Neuvertragsmieten sind auch 2017 gestiegen. Gemessen am Vorjahreszeitraum legten die Mieten um 4,5 Prozent auf durchschnittlich 7,99 Euro pro Quadratmeter zu. In über der Hälfte der kreisfreien Städte und Landkreise stiegen die Mieten sogar um mehr als sechs Prozent.
München weiterhin am teuersten
Spitzenreiter mit durchschnittlich 16,65 Euro pro Quadratmeter bleibt nach wie vor die bayerische Hauptstadt. Auch in Frankfurt am Main (13,09 Euro) und Stuttgart (12,62 Euro) zogen die Neuvertragsmieten weiter an. In ländlichen Regionen müssen Neumieter dagegen weniger tief in die Tasche greifen. So lagen die Quadratmeterpreise beispielsweise in Wunsiedel oder Holzminden bei nur 4,50 Euro.
Neubauwohnungen sind Kostentreiber
Neubauwohnungen gehören vor allem in Ballungsräumen zum hochpreisigen Segment. So lagen 70 Prozent der erfassten Wohnungsinserate im Jahr 2017 bei über 10 Euro je Quadratmeter. Besonders in den Top 7 (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) klettern die Neuvertragsmieten weiterhin in ungeahnte Höhen. Hier wurden über 90 Prozent der Neubauwohnungen für mehr als 10 Euro pro Quadratmeter inseriert