Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Gemeinden, mit mehr als 50.000 Einwohnern, die noch keinen Mietspiegel haben, müssen bis spätestens 1. Januar 2023 einen einfachen Mietspiegel angefertigt haben. Entscheidet sich die Stadt für einen qualifizierten Mietspiegel, so hat sie bis zum 1. Januar 2024 Zeit.
Vermieter und Mieter müssen künftig an der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels mitwirken, indem sie Auskunft zum Mietverhältnis, zur Höhe der Miete, zur Ausstattung und zu sonstigen Merkmalen der Wohnung geben. Wer seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Außerdem dürfen die Behörden nun Daten aus dem Melderegister, aus den Gebäude- und Wohnungszählungen und aus der Verwaltung der Grundsteuer nutzen. Die Datengrundlage wird damit insgesamt stabiler und verlässlicher. In der Vergangenheit basierten die Mietspiegel auf freiwilligen Umfragen.
Neu eingeführt wurden außerdem gesetzliche Mindeststandards für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel, beispielsweise für den Umfang von Stichproben und die Auswahl von Vergleichswohnungen.
„Wir sind weiterhin sehr zufrieden mit der Teilnahme am Zensus 2022“, betont Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes. „Vor allem die Möglichkeit online zu melden, wird von den Bürgerinnen und Bürgern weiter sehr gut angenommen. Die Online-Teilnahme ist einfach, schnell und ressourcenschonend. Damit geben wir wichtige Impulse für eine digitale, entbürokratisierte Verwaltung in Deutschland.“ Zur Haushaltebefragung haben bislang rund 2,7 Millionen Bürger den entsprechenden Fragebogen aus. Insgesamt liegen somit bisher aktuell 20,3 Millionen Meldungen vor.
Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sieht der Regierungsentwurf 2023 Ausgaben in Höhe von rund fünf Milliarden Euro vor. Für den sozialen Wohnungsbau sind im Jahr 2023 2,5 Milliarden Euro Finanzhilfen für die Länder vorgesehen. Nach den bisherigen Planungen stehen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum von 2022 bis 2026 insgesamt 14,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ursprünglich war ein Budget von vier Milliarden Euro bis 2025 angedacht. Ziel ist es, jährlich den Bau von 100.000 Sozialwohnungen zu fördern. Für das Baukindergeld sind in 2023 rund 859 Millionen Euro eingeplant, für die Wohnungsbauprämie 215 Millionen Euro.
Nach den Berechnungen des ITG könnte die Netzbelastung im Winter um bis zu 10 Gigawatt reduziert werden, wenn die Hälfte der deutschen Wohngebäude mit Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung ausgestattet wäre. Bislang werde diese Technologie jedoch vor allem in der Sanierung weitgehend vernachlässigt. Auch im Neubau entstünden zurzeit noch gut zwei Drittel aller Wohngebäude ohne ein solches Lüftungssystem, so die Untersuchung.
Die Vielzahl an genutzten Kennwerten und eine generell schlechte Vergleichbarkeit dieser Werte erschweren einen Vergleich zwischen Wärmerückgewinnung mit Lüftungssystemen und üblichen Heizwärmepumpen. Daher wurde in der Studie das elektrische Wirkverhältnis herangezogen. „Dabei handelt es sich um ein Verhältnis von Nutzen zu Aufwand und damit um eine äquivalente Leistungszahl, die unmittelbar mit dem Kennwert von Wärmepumpen verglichen werden kann“, erklären die Studienautoren. Bei normalen Heizverhältnissen und aktuellen marktüblichen Anlagetechniken liegt der Wert bei der Wärmerückgewinnung zwischen 11 und 25, bei Wärmepumpen etwa zwischen 3 und 6. Die höchsten Leistungszahlen erreichen Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung bei niedrigen Außentemperaturen, also dann, wenn Luft-Wasser-Wärmepumpen viel Strom zum Antrieb benötigen und die Netze belasten.
Diese Werte sprechen für eine verstärkte Nutzung der Abwärme als Komplementärsysteme, insbesondere bei hoch effizienten Gebäuden mit Wärmerückgewinnung kann hier eine sehr hohe prozentuale Reduktion der Heizlast erreicht werden.
Die vollständige Studie finden Interessierte hier.
Von Energiearmut sind nach den Erkenntnissen der Wissenschaftler nicht mehr nur Haushalte mit niedrigem Einkommen, sondern zunehmend auch die Mittelschicht betroffen. So hat sich in der unteren Mittelschicht – bei Haushalten mit einem bedarfsgewichteten Haushaltsnettoeinkommen zwischen 60 und 80 Prozent des Medianeinkommens – der Anteil der von Energiearmut Betroffenen zwischen 2021 und Mai 2022 auf knapp 41 Prozent verdoppelt. Beim Menschen unter der Armutsrisikogrenze beträgt der Anteil 65 Prozent.
Für Grundsicherungsempfänger sind deshalb nach Auffassung der IW-Forscher eine zeitnahe Übernahme der Kosten für Heizung und Warmwasser und eine Anpassung der Regelsätze für die höheren Stromkosten wichtig. Für Haushalte, die knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze stehen, plädieren sie für zielgerichtete Hilfen.