Aktuelle Meldungen des DDIV
In der Hauptstadt soll es künftig schwerer werden, in bestimmten Bezirken Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln. Das beschloss der Senat kürzlich. Laut entsprechender Verordnung soll dies für 21 Stadtteile mit Milieuschutz gelten. Nur in Ausnahmefällen dürfen dann Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden.
Sollten Mieter ihre Wohnungen selbst erwerben wollen, würde die Ausnahmeregelung greifen. Ebenso, wenn sich der Eigentümer bei einer Haussanierung verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an die bisherigen Mieter zu veräußern. Grundsätzlich soll die Umwandlungsverordnung die soziale Mischung auch in begehrten Kiezlagen mit angespanntem Wohnungsmarkt gewährleisten und eine zunehmende Gentrifizierung verhindern. Mit der neuen Bestimmung haben die Bezirke das Recht, jeden Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. In Berlin wurden 2014 rund 9000 Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt.
Der DDIV kritisiert das strikte Umwandlungsverbot als Eingriff in den Wohnungsmarkt. Nicht zuletzt kann dies zu einer Verschlechterung des Investitionsklimas in der Hauptstadt führen und trifft zu dem all diejenigen, die angesichts der aktuell niedrigen Bauzinsen die Chance nutzen möchten, Eigentum - nicht zuletzt auch als Alterssicherung - zu erwerben.
In diesem Zusammenhang sei auf das BGH-Urteil zur Vorhersehbarkeit von Eigenbedarf verwiesen. Danach handelt ein Vermieter rechtsmissbräuchlich, wenn er Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, es sich aber abzeichnet, dass er diesen für Familien- oder Haushaltsangehörige beanspruchen möchte (BGH, Urteil v. 4.2.2015, VIII ZR 154/14)
Die zweite Ausgabe des Verwalter-Fachmagazins DDIVaktuell ist heute erschienen. Passend zur anstehenden Versammlungssaison bietet das offizielle Organ des DDIV praktische Tipps und Denkanstöße rund um die Eigentümerversammlung. Experten geben Hinweis zum rechtssicheren Einladungsprozedere, erläutern, wer rein darf und wer nicht und klären auf über Abgrenzungsfragen. Neben innovativen Ideen, die die Vorbereitung und Durchführung einer Eigentümerversammlung erleichtern, finden Verwalter auch wertvolle Tipps zur Präsentation selbst.
Darüber hinaus ist das Fachmagazin auch in dieser Ausgabe wieder gespickt mit zahlreichen rechtlichen, politischen und technischen Neuerungen, die für Verwalter wichtig sind.
Lesen Sie die aktuelle Ausgabe der DDIVaktuell auch komfortabel am rechner oder Tablet. » Hier geht es zum eMagazin!
Jetzt Mitmachen bei der DDIVaktuell-Leserumfrage
Der Ausgabe beigelegt ist eine Leserbefragung. Mit dieser Umfrage möchten wir sicherstellen, Ihnen zukünftig noch gezielter Informationen und Fachbeiträge zukommen zu lassen. Wir bitten Sie daher, sich ein paar Minuten Zeit zu nehmen für die Beantwortung einiger Fragen zum Inhalt und zur Nutzung des Magazins. Die Befragung können Sie auch ganz bequem online ausfüllen. » Hier gehts zur Umfrage.
Noch kein Abo?
Sie haben noch ein Abonnement, interessieren sich aber für das auflagenstärkste Verwalter-Fachmagazin? Weitere Informationen zum Bezug des Heftes finden Sie hier: www.ddivaktuell.de
Zum 16. Mal laden die Berliner Energietage zu einem umfangreichen 3-Tages-Programm ein. In zahlreichen Einzelveranstaltungen können sich Interessierte über aktuelle Fragen rund um Energieeffizienz und Klimaschutz informieren. Erstmalig ist auch der DDIV dabei und informiert in einem eigenen Veranstaltungspanel am 27. April von 14.00 bis 17.00 Uhr über die Bedeutung von Wohnungseigentümergemeinschaften beim Gelingen der Energiewende.
Mit mehr als 9 Millionen Wohnungen und einem Anteil von 22 Prozent am gesamten Wohnungsbestand in Deutschland spielen Wohnungseigentümergemeinschaften eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung der Energiewende im Gebäudebereich. Doch noch immer gelten mehr als 70 Prozent der Wohnungen als sanierungsbedürftig WEG sind damit Schlusslicht beim Sanierungsfortschritt.
Was hemmt Eigentümergemeinschaften darin, Sanierungen vorzunehmen? Was sind die Probleme dabei und welche Anreize sind notwendig, damit die Klimawende nicht an WEG scheitert? Dieser Fragen nimmt sich das Forum des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) im Rahmen der Berliner Energietage an. Das Programm der rund dreistündigen Veranstaltung:
Erfahrungsberichte aus der Praxis
Scheitert die Energiewende an Wohnungseigentümergemeinschaften?
Martin Kaßler, Dachverband Deutscher Immobilienverwalter
Chancen und Risiken energetischer Sanierung in WEG: Ein Bericht aus der Praxis
Astrid Schultheis, Focus Immobilienverwaltung
Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Marita Klempnow, Deutsches Energieberaternetzwerk
Energetische Sanierung und Verbesserung des Wohnkomforts in WEG: Fördermöglichkeiten der KfW
Eckard von Schwerin, KfW Bankengruppe
Podiumsdiskussion
Dr. Frank Heidrich, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Gabriele Heinrich, Wohnen im Eigentum
Sylvia Jörrißen MdB, CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marita Klempnow, Deutsches Energieberaternetzwerk
Klaus Mindrup MdB, SPD-Bundestagsfraktion
Astrid Schultheis, Focus Immobilienverwaltung
Moderation: Martin Kaßler, Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV)
Die Teilnahme ist kostenfrei. Registrieren Sie sich » Hier für Ihre Teilnahme.
Die geplante Steuererleichterung für die energetische Sanierung von Gebäuden wurde von der Koalition gekippt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, in welcher der DDIV die Verwalterinteressen vertritt, kritisiert dies. Schließlich wirkt die Große Koalition damit dem Gelingen der Energiewende aktiv entgegen. Bund und Länder hatten sich erst im vergangenen Jahr auf das milliardenschwere CO2-Gebäudesanierungsprogramm geeinigt.
Demnach sollten Eigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen an ihren selbstgenutzten Wohnimmobilien vornehmen, zehn bis 25 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend machen können. Die Möglichkeit sollte für einen Zeitraum von fünf Jahren bestehen und rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 gelten. Nachdem sich der Koalitionsausschuss am vergangenen Dienstag infolge der Blockade durch Bayern dazu nicht einigen konnte, liegt diese Maßnahme vorerst auf Eis.
Die BID und mit ihr der DDIV warnen davor, mit dem Stopp des Programms dringend notwendige Investitionen in den Gebäudebestand zu verhindern. Nur durch eine Flächendeckende Gebäudesanierung in Deutschland können die Ziele der Energiewende noch erreicht werden. Die steuerliche Abschreibung der energetischen Sanierungsmaßnahmen wird bereits seit Jahren diskutiert und vom DDIV gefordert. Derzeit wird dem Vernehmen nach geprüft, ob die KfW-Zuschüsse erhöht werden könnten. Diese Maßnahme hält die BID für nicht ausreichend. Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes wird ohne eine steuerliche Komponente der Förderung nicht erfolgreich sein.
Als Teil des Nationalen Aktionsplanes für Energieeffizienz (NAPE), den die Bundesregierung im Dezember vergangenen Jahres beschlossen hat, soll ein Effizienzlabel für Heizungsanlagen als Sofortmaßnahme eingeführt werden. Mit dieser Kennzeichnung werden Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, bestimmten Energieeffizienzklassen zugeordnet. Der DDIV kritisiert diese Maßnahme als überflüssig und nicht praxistauglich.
Die Bezirksschornsteinfeger sollen die Heizungsanlagen von Ein- und Zweifamilien-häusern wie auch Mehrfamilien¬häusern ab 2016 anhand von Modellisten zuordnen. Individuelle Messwerte sollen in die Klassifizierung allerdings nicht eingehen. Der DDIV weist daher darauf hin, dass das Alter einer Heizungsanlage nicht zwangsläufig etwas über deren Energieverbrauch aussagt. Darüber hinaus besteht mit dem Energieausweis ein adäquates Instrumentarium zur Feststellung der Energieeffizienz eines Hauses. Dieser sieht das Haus als Ganzes und konzentriert sich nicht ausschließlich auf die Heizungsanlage.