Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Durchschnittlich 616 Euro gibt ein Studierender in München monatlich für ein 25 Quadratmeter großes WG-Zimmer aus mehr als in jeder anderen deutschen Stadt. Doch auch in Berlin, Stuttgart, Frankfurt am Main und Freiburg müssen Studenten immer tiefer in die Tasche greifen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von wg-suche.de und ImmobilienScout24. Untersucht wurden 160 Unistandorte.
Der größte Preisanstieg ist in Berlin zu verzeichnen: Seit 2011 stiegen die Mieten für ein WG-Zimmer um 39 Prozent. Ein Zimmer in der Hauptstadt kostet nun 363 Euro im Monat. In München kletterten die Mietpreise seit 2011 um 35 Prozent. Auch Stuttgart (485 Euro), Frankfurt am Main (474 Euro) und Freiburg (438 Euro) zählen zu den teuren Städten. Relativ günstig wohnen Studierende dagegen in Hannover (337 Euro) oder Göttingen (303 Euro). Eine der preiswertesten Städte ist Chemnitz. Durchschnittlich 212 Euro kostet das WG-Zimmer in der sächsischen Stadt. Die Zahlen bestätigen: In kleineren Unistädten fällt der Mietpreisanstieg deutlich geringer aus als in Berlin oder München.
WG-Zimmer beliebteste Wohnform
40 Prozent der Studierenden entscheiden sich der Studie zufolge für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft vor allem aus Kostengründen. 28 Prozent wohnen bei den Eltern oder mit dem Partner zusammen. 23 Prozent bevorzugen eine Single-Wohnung, und nur neun Prozent leben in einem Studentenwohnheim.
Die Digitalisierung ändert die Wirtschaft und Gesellschaft rasant. Doch die digitale Transformation bedeutet viel mehr als nur den Einsatz neuer Kommunikations- und Internettechnologien. Sie stellt bestehende Geschäftsmodelle auf den Prüfstand und ist für zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine enorme Herausforderung. Ein Gutachten des IW Köln gibt einen Überblick über die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.
Das Gutachten warnt: Digitalisierung bedeutet mehr als nur den Einsatz von E-Mails. Sie umfasst die Virtualisierung von Prozessen und Produkten, die jederzeit von mehreren Akteuren genutzt werden können auch außerhalb eines Unternehmens. Dies eröffne große Effizienzgewinne und verringere Kosten. Nicht zuletzt ermöglicht das Teilen von Daten und Wissen auch neue Formen der Kooperation und das gleichzeitige Arbeiten an Projekten. Daraus können wiederum neue Geschäftsmodelle entwickelt werden.
Digitale Lösungen in der Wirtschaft: KMU haben Nachholbedarf
Erst ein Fünftel der Unternehmen in Deutschland ist digitalisiert und die Potenziale sind noch längst nicht ausgeschöpft, so die Gutachter. Dabei sind Großunternehmen deutlich weiter als KMU. So ist es auch kaum verwunderlich, dass Unternehmen verstärkt in die Digitalisierung investieren rund neun Prozent ihrer Umsätze werden in die digitale Transformation investiert. Die Langzeiteffekte der Digitalisierung sind allerdings auf der makroökonomischen Ebene noch nicht messbar. Mikroökonomische Studien zeigen aber, dass digitalisierte Unternehmen ein deutlich höheres Umsatz- und Beschäftigungswachstum aufweisen. Damit gehen nach Ansicht des IW Köln auch erhebliche Strukturveränderungen auf dem Arbeitsmarkt einher vor allem zulasten von weniger qualifizierten Beschäftigten und Helfertätigkeiten.
Das Gutachten Digital-Atlas Deutschland steht kostenfrei auf der » Website des IW Köln zur Verfügung.
Die umstrittene Mietpreisbremse sorgt erneut für Schlagzeilen. Das Landgericht Frankfurt am Main erklärte sie für unwirksam und kippte damit die entsprechende Verordnung in Hessen. Das Bundesland habe die Verordnung nicht ordnungsgemäß begründet, so die Frankfurter Richter. Bereits im vergangenen Jahr erklärte das Landgericht München die Mietpreisbremse in Bayern für ungültig.
Geklagt hatte ein Mieter in Frankfurt, der die verlangte Miete nicht zahlen wollte, weil sie die in der Mietpreisbremse vereinbarte Zehn-Prozent-Grenze überschreite. Die Wohnung liegt in einem Gebiet, dass nach der Hessischen Mietbegrenzungsverordnung einen angespannten Wohnungsmarkt hat. Das Amtsgericht gab dem Mieter Recht. Der Vermieter ging daraufhin in Revision und klagte vor dem Landgericht Frankfurt mit Erfolg (Az: 2-11 S 183/17).
Formfehler kippt die Mietpreisbremse
Die Richter wiesen darauf hin, dass das Gesetz zur Einführung einer Mietpreisbremse von den Bundesländern eine Begründung verlangt, wieso spezielle Wohnungsmärkte als angespannt gelten. Die Abgrenzung und Bestimmung dieser Gebiete bedarf einer sorgsamen Prüfung sowie der Erforderlichkeit und Angemessenheit, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Eigentumsschutzes gerecht zu werden. Diese Begründung müsse daher auf nachprüfbaren Tatsachen beruhen. Die hessische Landesregierung legte zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses allerdings nur einen Begründungsentwurf vor. Dieser sei nicht ausreichend.
Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wurde zur Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen.
Barley: Gesetzentwurf zur Verschärfung noch vor der Sommerpause
Auch im politischen Berlin wurde die Mietpreisbremse zuletzt diskutiert. Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Katharina Barley (SPD) kündigte an, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Bremse vorzulegen und somit die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umzusetzen. Demnach sollen Vermieter künftig gezwungen werden, die Miete des Vormieters offenzulegen.
Der aktuell im Bundesrat vorliegende Verordnungsentwurf, der die Anforderungen an eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Weiterbildungspflicht für Makler und Wohnimmobilienverwalter regeln soll, greift einige Anregungen des DDIV auf. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter hatte Ende 2017 zum ersten Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie umfassend Stellung bezogen und zudem ein Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster vorgelegt. Der DDIV sprach zahlreiche Empfehlungen aus, die nun teilweise aufgegriffen wurden.
Der neue Verordnungsentwurf sieht eine Änderung der Informationspflicht vor. So müssen Verwalter nun nicht mehr wie ursprünglich geplant beim ersten Geschäftskontakt schriftlich über ihre beruflichen Qualifikationen informieren. Stattdessen soll der Verwalter nun lediglich auf Anfrage Angaben über seine berufsspezifischen Qualifikationen und über die in den vergangenen drei Kalenderjahren absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen machen. Die Angaben können auch auf der Internetseite bereitgestellt werden.
Für einen geringeren Verwaltungsaufwand als zunächst geplant sorgt die veränderte Nachweispflicht über die erforderliche Weiterbildung. Hier folgte das Ministerium der Auffassung des DDIV, dass die vorgesehene jährliche Nachweispflicht auf drei Jahre ausgedehnt werden sollte. Da die Fortbildung nicht gleichmäßig auf den Dreijahreszeitraum verteilt werden muss, gäbe eine jährliche Mitteilung keine Auskunft über die tatsächliche Erfüllung der Weiterbildungspflicht. Der nun hergestellte Gleichlauf der Nachweispflicht mit dem Weiterbildungszeitraum verhindert einen unangemessenen Bürokratieaufwand, erläutert der DDIV-Geschäftsführer. Der Nachweis ist erstmalig zum 31. Januar 2021 für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 abzugeben.
Die Weiterbildung für Mitarbeiter muss dabei nicht einzeln nachgewiesen werden. Es reicht eine Bestätigung des Gewerbetreibenden, dass sich seine nach § 34c Absatz 2a GewO weiterbildungspflichtigen Beschäftigten in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb des Weiterbildungszeitraums weitergebildet haben. Zudem wurden die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung des Wohnimmobilienverwalters erweitert. Sie umfassen nun auch die Bereiche Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung, Wohnflächenverordnung sowie Grundzüge des Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts. Beim Selbststudium muss die Lernerfolgskontrolle nun durch den Anbieter vorgesehen werden.
Der Verordnungsentwurf hat einige unserer Anregungen aufgegriffen, die wir auf Grundlage des Gutachtens von Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster eingebracht haben. Das führt zu einer punktuellen Verbesserung beim Bürokratieaufwand, der durch die Verordnung entsteht, erläutert DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Der DDIV-Geschäftsführer weißt aber auf ein grundlegendes Problem hin: Die Anpassungen ändern nichts am Kardinalsfehler des Gesetzes: Ohne eine vorherige Ausbildung die ein Sachkundenachweis belegen würde erscheint eine Weiterbildungspflicht systemwidrig. Diese Auffassung vertritt auch Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster. Denn worauf sollte eine Weiterbildung aufbauen, wenn das Grundwissen fehlt? Daher fordert der DDIV nach wie vor die schnellstmögliche Einführung des Sachkundenachweises, verdeutlicht Kaßler.
Zudem besteht aus Sicht des DDIV Nachbesserungsbedarf bei der Berufshaftpflichtversicherung. Zwar wurde hier die einst vorgesehene Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro pro Versicherungsfall auf 500.000 Euro erhöht. Ebenso erhöhte sich die Mindestversicherungssumme für alle Versicherungsfälle pro Jahr von 500.000 Euro auf 1.000.000 Euro. Der DDIV regt nochmals an, die Versicherungspflicht auszudehnen. Denn erstreckt sich die Berufshaftpflichtversicherung lediglich auf reine Vermögensschäden, führt das zu Deckungslücken bei Sachschäden am Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie bei Personenschäden, erläutert der DDIV-Geschäftsführer. Daher sollte sie aus Sicht des DDIV um eine Betriebshaftpflichtversicherung ergänzt werden: Sie bietet sowohl Versicherungsschutz für Sach- und Personenschänden als auch für Vermögensfolgeschäden. Insbesondere bei letzteren sind Wohnimmobilienverwalter einem erheblichen Haftungsrisiko ausgesetzt.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter begrüßt es nachdrücklich, dass Gunther Adler auch in der neuen Legislaturperiode als Baustaatssekretär im Amt bleiben soll, zeigt sich DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler erfreut über einen entsprechenden heute im Handelsblatt veröffentlichten Beitrag. Mit Adler habe das neue Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen sehr kompetenten Fachmann gewonnen. Die Zusammenarbeit hat sich in den vergangenen Jahren für Politik, Verbände und Unternehmen bewährt. Herr Adler hat wiederholt gezeigt, dass er erfolgreich parteiübergreifend agieren und unterschiedliche Interessen bündeln kann.
Unabhängig davon plädiert der DDIV weiterhin dafür einen eigenen Ausschuss mit dem Schwerpunkt Bauen und Wohnen im Deutschen Bundestag zu gründen. Der Innenausschuss hat bereits ein breites Spektrum an Aufgaben auf der Agenda, so dass die Gefahr besteht, dass das Thema Bauen und Wohnen nicht den Stellenwert erhält, der ihm gebührt. Hinzu kommt nun noch eine Vielzahl an Themen rund um das Wohnen, erläutert der DDIV-Geschäftsführer. Der Verband verweist hier auf das Ministerium der Finanzen, das mit Haushalt und Finanzen ebenfalls über zwei Ausschüsse verfügt. Ich bin mir sicher, dass die neue Bundesregierung hierzu in absehbarer Zeit eine positive Entscheidung treffen wird. Die Benennung das alten und zugleich neuen Staatssekretärs Gunther Adler war auf diesem Weg ein guter und richtiger Schritt.