Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Der Gesetzgeber hat sich nach längerer Diskussion entschieden, das Berufsbild des Wohnimmobilienverwalters durch mehrere Neuregelungen in der Gewerbeordnung ab dem 1. August 2018 bestimmten Anforderungen zu unterwerfen. Darin liegt ein wichtiger Schritt zur Professionalisierung eines zuvor weitgehend ungeregelten Berufsbilds.
Der Gesetzgeber trägt damit dem Umstand Rechnung, dass die Anforderungen an die Aufgaben von Wohnimmobilienverwaltern in technischer, wirtschaftlicher und nicht zuletzt in rechtlicher Hinsicht immer weiter gestiegen sind. Vor diesem Hintergrund war die Regelung überfällig. Der Vortrag betrifft ihre beiden Kernelemente: die Weiterbildungspflicht und die Einführung einer Pflicht-Haftpflichtversicherung.
Weiterbildung: 20 Stunden in drei Jahren
Nach der Neuregelung sind Wohnimmobilienverwalter zur Weiterbildung verpflichtet (§ 34c Abs. 2a GewO n.F.) Innerhalb von drei Jahren müssen Verwalter und ihre Beschäftigten 20 Weiterbildungsstunden absolvieren. Die Schaffung einer solchen Weiterbildungspflicht ohne vorangehenden Sachkundenachweis ist durchaus problematisch, da Weiterbildung eine diesbezügliche Ausbildung voraussetzt, auf der sie aufbaut. Der Gesetzgeber hat sich trotzdem entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf letztlich gegen die Einführung eines Sachkundenachweises entschieden. Für die Praxis stellt sich in dieser Situation die Frage, wie die dadurch entstehenden Schwierigkeiten bei der adressatenbezogenen und effizienten Ausgestaltung der Weiterbildungsangebote bewältigt werden können. Der Vortrag zeigt dazu einige Wege auf. Die Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen haben zudem bestimmte Qualitätsanforderungen einzuhalten und sicherzustellen. Auch darauf gehen wir auf dem 26. Deutschen Verwaltertag ein, ebenso wie auf die vorgesehenen Lernerfolgskontrollen und auf die bei der Behörde einzureichenden Nachweise über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen.
Pflichtversicherung: Was ist geregelt?
Der Gesetzgeber schreibt nunmehr eine Haftpflichtversicherung vor (§ 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO n.F.). Der Vortrag geht der Frage nach, was damit genau gemeint ist. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die lediglich reine Vermögensschäden deckt, führt zu Deckungslücken bei Sachschäden am Sonder- und Gemeinschaftseigentum und bei Personenschäden. Daher bedarf es zusätzlich einer Betriebshaftpflichtversicherung. Ob die Deckung in separaten Verträgen oder in einem kombinierten Versicherungsprodukt zu beschaffen ist, erscheint hingegen unerheblich.
Der Vortrag behandelt auch weitere Fragen der Ausgestaltung des Versicherungsschutzes. Dies gilt etwa für die Beschreibung der Pflichtverletzung, die den Versicherungsfall begründet, und für Serienschadenklauseln. Ein besonderes Augenmerk wird auf die erforderliche und sachgerechte Versicherungssumme gelegt. Nicht zuletzt darauf, inwieweit nach der Größe des Verwaltungsunternehmens differenziert werden sollte. Auch die sog. Jahresmaximierung wird betrachtet, also diejenige Abrede, aus der hervorgeht, wie oft die pro Versicherungsfall vereinbarte Versicherungssumme jährlich insgesamt zur Verfügung steht. Ein weiteres wichtiges Element des Versicherungsschutzes ist der Katalog der Risikoausschlüsse, etwa für wissentliche Pflichtverletzungen.
Abschließend wird beleuchtet, wie sinnvoll weitere, gesetzlich nicht vorgeschriebene Versicherungen erscheinen etwa eine Büro-Haftpflichtdeckung, eine Vertrauensschadenversicherung oder eine Cyberrisiko-Deckung.
Wir beantworten Ihre Fragen auf dem 26. Deutschen Verwaltertag
Das neue Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung wirft bei Ihnen Fragen auf? Schießen Sie Ihre Wissenslücken und informieren Sie sich über das neue Gesetz und dessen Auswirkungen auf Ihren Berufsalltag auf dem 26. Deutschen Verwaltertag am 6. und 7. September in Berlin. Ihre Anmeldung nehmen wir unter » www.deutscher-verwaltertag.de entgegen.
Die Internet-Suchplattform Nestpick untersuchte die Kosten, die in verschiedenen Städten weltweit im ersten Monat nach einem Umzug anfallen. Für das Ranking wurden 80 Städte analysiert, die Top-Universitäten oder eine blühende Startup-Szene aufweisen. Das Ergebnis: In Deutschland ist München am teuersten. Am tiefsten muss man in Dubai in die Tasche greifen.
Je beliebter das Ziel, desto teurer der Umzug. Nestpick untersuchte für das Ranking verschiedene Kosten:
- Gebühren und Bearbeitungszeiten von Visaanträgen
- Mietpreise
- Internet- und Telefonkosten
- Ausgaben für Lebensmittel
- Kosten für den öffentlichen Nahverkehr
Am teuersten ist der Start in ein neues Leben in Dubai. 3.632 Euro sind hier im ersten Monat basierend auf den Lebenshaltungskosten aufzuwenden. Vor allem die hohen Visakosten von mehr als 1.800 Euro schlagen hier zu Buche. In der ägyptischen Hauptstadt Kairo lebt es sich am günstigen: Hier müssen im ersten Monat nur 560 Euro investiert werden.
Keine Überraschung: München teuerste deutsche Stadt
In Deutschland ist München die kostspieligste Stadt. Die bayerische Metropole landet mit 1.666 Euro im ersten Monat im internationalen Ranking auf Platz 26. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Frankfurt am Main (1.575 Euro) und Düsseldorf (1.407 Euro). Die günstigste deutsche Stadt ist Dresden. Hier fallen im ersten Monat Gesamtkosten von 983 Euro an, womit die sächsische Landeshauptstadt im internationalen Vergleich auf Rang 64 liegt.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) weitet seine Zusammenarbeit mit der Initiative Wohnungswirtschaft Osteuropa (IWO) aus und wird neues Mitglied des Netzwerks. Der DDIV stellt sich mit diesem Schritt auf internationaler Basis breiter auf.
Als Spitzenverband der Immobilienverwalter in Deutschland erreichen uns zunehmend Anfragen aus dem osteuropäischen Raum. Unternehmen und die Politik suchen unsere Fachkenntnisse in Bezug auf Wohnungseigentumsverwaltung und Verbandsstrukturen sowie bei Fragen zur Vermietungsthematik. Zudem schätzen sie unsere fachliche und rechtliche Expertise beim Aufbau belastbarer gesetzlicher Strukturen, die in den Regionen häufig noch fehlen, erläutert DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler und ergänzt: Es ist für uns ein wichtiger Schritt, nun unser Engagement in diesen Ländern zu erweitern. Deswegen intensivieren wir unsere Zusammenarbeit mit der IWO, die hier bereits über eine hohe wohnungswirtschaftliche Akzeptanz verfügt.
Die Professionalisierung der Immobilienverwaltung mit entsprechenden zeitgemäßen Strukturen steht im osteuropäischen und zentralasiatischen Raum noch weitestgehend aus. Zudem sind funktionierende Verbandsgefüge, die die Interessen von Wohnimmobilienverwaltern und Wohnungseigentümern transportieren, bislang kaum etabliert trotz der dort bestehenden sehr hohen Wohneigentumsquote.
Der DDIV verfügt sowohl in der Immobilienverwaltung und -vermietung als auch im Verbandswesen über eine hervorragende Expertise. Wir freuen uns, dass er dieses Know-how bei der IWO nun in noch stärkerem Maße einbringt, um die Professionalisierung der osteuropäischen und zentralasiatischen Immobilienmärkte zu forcieren. Auch setzen wir auf das politische Know-how des DDIV, so Knut Höller, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IWO.
Im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten Projekts Pro House Professional Housing Management in Kazakhstan and Uzbekistan arbeitet der DDIV bereits seit einem Jahr mit der IWO zusammen. Ziel des Projekts ist die Gründung nationaler Vereinigungen und Verbände professioneller Wohnungsverwalter und ihre Qualifizierung für energetische Sanierungen. Das Projekt werden der DDIV und die IWO fortführen.
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Deregulierung und Entbürokratisierung im Wohnungsbau sollen nach Ansicht von Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) im Mittelpunkt des für Herbst geplanten Wohnungsgipfels der Bundesregierung stehen. Dies sagte der Minister bei seinem Antrittsbesuch im Bauausschuss Anfang Juni.
Im Rahmen des Spitzengesprächs mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verbänden soll vor allem eruiert werden, wie eine weitere Explosion der Baukosten verhindert werden kann. Zudem soll die Baulandgewinnung auf der Agenda stehen. Unter Federführung des Parlamentarischen Staatssekretär Marco Wanderwitz (CDU) werde sich eine eigene Kommission diesen Fragen widmen. Seehofer betonte, dass im Rahmen des Gipfels auch Verdichtungen oder Aufstockungen zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Bauen und Wohnen: soziale Frage unserer Zeit
Die Wohnungs- und Baupolitik ist die soziale Frage unserer Zeit, so Seehofer. Er sicherte den Fraktionsvorsitzenden im Bauausschuss daher zu, die Themen Bauen, Mieten und energetische Sanierung inhaltlich und auch finanziell eine gleichwertige Bedeutung zukommen zu lassen. Dafür müssten entsprechende Mittel freigesetzt werden. Als Heimatminister möchte er sich zudem für die Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen in Deutschland stark machen. Dies könne aber nur mit tiefgreifenden Strukturveränderungen gelingen.
Klimaschutz beginnt im Quartier. Die KfW finanziert seit 2012 nachhaltige Investitionen in die Energieeffizienz von kommunalen Wärme-, Kälte-, Wasser- und Abwassersystemen im Quartier. Seit Programmstart wurden bis 2016 über 300 Vorhaben mit einem Förderdarlehen von rund 450 Millionen Euro durch Kommunen oder öffentliche Unternehmen umgesetzt.
Besonders nachgefragt waren die Förderzwecke effiziente KWK-Anlagen (40 Prozent) und Wärmenetze (25 Prozent). Im Zusammenspiel mit den übrigen Verwendungszwecken konnten im Zeitraum von 2012 bis 2016 mehr als 461 Tausend Tonnen CO2-Äquivalenten eingespart werden. Über die gesamte Lebensdauer der Anlagen betrachtet wird eine Treibhausgasminderung von etwa 7,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten erzielt.
Die energetische Sanierung auf Quartiersebene lohnt sich, resümiert Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe. Die Wirkung fällt oft höher aus, wenn in größerem Rahmen gedacht und verschiedene Maßnahmen in einem Quartier gebündelt werden. In diesem Ansatz steckt zukünftig noch viel Potenzial.
Der Endbericht zur Evaluation der KfW-Programme 201 und 202 der Prognos AG kann auf der Internetseite von KfW Research unter » www.kfw.de/research in der Publikationsreihe Evaluationen″ heruntergeladen werden.