Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Die Finanzminister von Hessen, Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Sachsen-Anhalt fordern in einem gemeinsamen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine zügige Einschätzung der unterschiedlichen Modelle, die für eine Grundsteuerreform erwogen werden.
Seitdem das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer im April 2018 für verfassungswidrig erklärt hat (1 BvL 11/14), ist die Diskussion über eine geeignete Bewertungsmethode in vollem Gange. Die geforderte Korrektur der Bewertungsvorschriften muss bis zum 31. Dezember 2019 vorgelegt und bis Ende 2024 umgesetzt sein. Hierfür müssen 35 Millionen Grundstücken unter Umständen neu bewertet werden. Die Länderfinanzminister verweisen in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Scholz auf das Kostenwertmodell, das Bodenwertmodell sowie das Flächenmodell. Die Modelle sollen zeitnah einer Prüfung unterzogen werden, um so eine Grundlage für die politische Entscheidung der Modellauswahl zu schaffen.
Medienberichten zufolge soll das Kostenwertmodell allerdings inzwischen vom Tisch sein. Es basiert auf dem Bodenrichtwert sowie stark pauschalisierten bundeseinheitlichen Herstellungskosten für Gebäude. Die hierfür benötigte Neubewertung aller Grundstücke wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden und innerhalb der geltenden Frist nicht zu schaffen.
Die Finanzminister weisen darauf hin, dass unter allen Umständen ein Ausfall der Grundsteuer verhindert werden muss. Daher sollen die Modelle schnellstmöglich geprüft und auf ihre fristgerechte Umsetzung getestet werden.
In diesem Zusammenhang hat das Bundesfinanzministerium in der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP (Drs. 19/3077) die Umlagefähigkeit der Grundsteuer in Frage gestellt. Wörtlich heißt es, dass die Meinungsbildung, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer Auswirkungen auf das Vermieter-/Mieterverhältnis hat, noch nicht abgeschlossen sei.
Der DDIV sieht Überlegungen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer einzuschränken oder ganz entfallen zu lassen, äußerst kritisch. Die Wirtschaftlichkeit von Wohnungsneubauten und Bestandsinvestitionen würde unter einer eingeschränkten oder wegfallenden Umlagefähigkeit leiden. Es würden nicht nur die Ziele der Wohnraumoffensive, sondern auch die klimapolitischen Ziele für den Gebäudesektor konterkariert werden.
Grundsätzlich muss eine Reform der Grundsteuer unabhängig vom Modell für Vermieter und Mieter aufkommensneutral gestaltet werden, um Verwerfungen am Wohnungsmarkt zu unterbinden. Denn wie Berechnungen der Finanzverwaltung Hamburg ergeben haben, würde sich die Belastung bei Umsetzung des Kostenwert-Modells für ein Mehrfamilienhaus im Hamburger Stadtteil Altona von 372 Euro auf 14.527 Euro jährlich erhöhen. Solche Entwicklungen müssen durch Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam unterbunden werden.
Gemeinsam mit der KfW Bankengruppe startete der DDIV zu Beginn des Jahres eine Infobrief-Reihe, die Immobilienverwalter und Wohnungseigentümer über die vielfältigen Fördermöglichkeiten der KfW informiert. Nun ist der neue Infobrief erschienen. Im Fokus diesmal: die Finanzierung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz.
Der demografische Wandel verändert die Ansprüche an das Wohnen. Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern daher mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Ältere Menschen können möglichst lange in der vertrauten Umgebung bleiben, und die Umbauten kommen behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich erhöht eine Modernisierung den Wohnkomfort und bietet zugleich mehr Schutz vor Wohnungseinbrüchen.
Der neue DDIV-KfW-Infobrief informiert über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der KfW und zeigt, wie Sie in fünf Schritten zu mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz kommen. Von der individuellen Planung der Maßnahme bis hin zum Abschluss der Modernisierung: Der skizzierte Fahrplan hält zahlreiche Tipps und Hinweise bereit, wie umfangreiche Sanierungsvorhaben gemeistert werden können.
Den neuen DDIV-KfW-Infobrief können Sie hier » kostenfrei als PDF herunterladen.
Im Mai stiegen die Baupreise für Wohngebäude gegenüber dem Vorjahr um 4,1 Prozent. Ein höheres Plus gab es zuletzt im November 2007 (5,8 Prozent). Besonders verteuert haben sich Betonarbeiten am Rohbau. Das teilte das Statistische Bundesamt mit.
Bereits im Februar 2018 lag der Preisanstieg im Vergleich zum Vorjahr bei vier Prozent. Von Februar bis Mai erhöhten sich die Baupreise noch einmal um ein Prozent. Laut Destatis kletterten die Preise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden von Mai 2017 bis Mai 2018 um 4,6 Prozent. Dabei verteuerten sich Betonarbeiten am Rohbau am stärksten (plus 5,4 Prozent). Für Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten müssen 3,6 Prozent mehr bezahlt werden. Zimmer- und Holzbauarbeiten waren um 4,3 Prozent teurer als noch im Mai 2017.
Auch die Preise für Ausbauarbeiten legten zu. So kletterten die Kosten für Heiz- und zentrale Wassererwärmungsanlagen um 3,8 Prozent. Putz- und Stuckarbeiten waren um drei Prozent teurer als noch im Mai 2017. Die Ausgaben für Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden erhöhten sich um 3,8 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum.
Energetische Sanierungsmaßnahmen gehen in Wohnungseigentümergemeinschaften deutlich zurück. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt das 6. DDIV-Branchenbarometer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV). Hervor stechen zudem die realen Verluste in der WEG-Bestandsvergütung sowie die zunehmende Bedeutung der Vermittlertätigkeit als Geschäftsbereich.
Steigerung bei Jahresumsatz und Gewinn erwartet
Laut 6. DDIV-Branchenbarometer liegt der Jahresumsatz 2017 der befragten Unternehmen um 4,4 Prozent über dem Vorjahreswert. Über alle Geschäftsbereiche rechnen sie für 2018 im Schnitt mit einer Umsatzsteigerung von 6,7 Prozent. Das prognostizierte Betriebsergebnis für 2018 sehen die Unternehmen mit einer 7,1 prozentigen Steigerung zum Vorjahr ebenfalls positiv. Unternehmen mit mehr als 6.000 verwalteten Einheiten erwarten mit einem Plus von bis zu 10,0 Prozent die höchste Steigerung ihres Betriebsergebnisses.
Vermittlertätigkeit nimmt zu positiver Trend erwartet
Immer mehr Immobilienverwaltungen erschließen die Vermietung und den Verkauf von Wohnungen als zusätzliches Geschäftsfeld und integrieren es in ihr bestehendes Leistungsspektrum. Bereits 38,6 Prozent der für das 6. DDIV-Branchenbarometer befragten Unternehmen schätzen die Vermittlung mittlerweile als einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt ein im Vorjahr waren es nur 25,5 Prozent.
Mit 12,4 Prozent wird für diesen Wirtschaftszweig 2018 ein mehr als doppelt so hohes Umsatzwachstum wie in der klassischen Miet- und WEG-Verwaltung erwartet (+ 5,2 Prozent bzw. + 5,7 Prozent). Unternehmen mit über 20.000 Einheiten sehen hier Wachstumsraten von 40 Prozent. Immobilienverwaltungen kennen ihre Objekte und Eigentümergemeinschaften durch die häufig langjährige Zusammenarbeit und können damit gut einschätzen, welcher Mieter in das Objekt passt. Zudem sind sie bewährter Ansprechpartner für den Eigentümer. Daher ist diese Entwicklung mit Einführung des Bestellerprinzips nur folgerichtig, begründet DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler den Anstieg der Vermittlertätigkeit bei Immobilienverwaltungen.
WEG-Bestandsvergütung real gesunken
Im vergangenen Jahr passten zwar 92,9 Prozent der Befragten ihre Vergütungssätze bei einer Vertragsverlängerung an, und 41,7 Prozent setzten eine Erhöhung im laufendem Vertrag um. Dennoch sank der Regelsatz real um 0,3 Prozent. Denn dem nur geringen Vergütungsanstieg für WEG-Bestandsobjekte um 1,5 Prozent steht eine Inflationsrate von 1,8 Prozent gegenüber.
Interessant ist die annähernd identische Vergütungserhöhung bei den Kleinst- und den großen Verwaltungen (+ 3,8 Prozent zu + 3,3 Prozent). Kleinverwaltungen mit 400 bis 999 Einheiten mussten hingegen Vergütungseinbußen um 1,7 Prozent hinnehmen. Mittelgroße Unternehmen mit 1.000 bis 2.999 Einheiten verzeichnen nur einen minimalen Anstieg um 0,4 Prozent.
Seit 2010 hat sich die durchschnittliche WEG-Bestandsvergütung inflationsbereinigt um 5,8 Prozent erhöht. Das entspricht im Durchschnitt einem inflationsbereinigten Anstieg um 1,02 Euro. Das Aufgabenspektrum von Immobilienverwaltungen erweitert sich regelmäßig und stellt die Unternehmen vor große organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Diese Entwicklung spiegelt sich aber nicht in den Vergütungssätzen wider. Hier muss dringend nachgebessert werden, betont der DDIV-Geschäftsführer.
Die aktuelle Erhebung ergibt zudem, dass in Großstädten und Ballungsgebieten weiterhin signifikant höhere Vergütungen erzielt werden. Eine Veränderung zeigt sich allerdings bei der Betrachtung der Regionen Deutschlands: Hier nähern sich nach deutlichen Unterschieden in den Vorjahren die durchschnittlichen Vergütungssätze einander an.
Mietverwaltung: Vergütung leicht im Plus, Anteil am Jahresumsatz rückläufig
2017 betrug der durchschnittliche Regelsatz in der Mietverwaltung 22,24 Euro je Einheit und Monat das entspricht einem Anstieg zum Vorjahr um lediglich 0,10 Euro. Inflationsbereinigt stieg die Mietverwaltervergütung zwischen 2010 und 2017 um 6,0 Prozent und damit um weniger als ein Prozent pro Jahr. Die steigenden Anforderungen an die Verwaltungen stehen somit in keinem angemessenen Verhältnis zur Entwicklung der Vergütung. Im Vergleich zur Vorjahreserhebung ist der Anteil der Mietverwaltung am Jahresumsatz von 24,0 auf 17,5 Prozent gesunken obwohl sie mittlerweile bei 88,3 Prozent der Befragten einen Tätigkeitsschwerpunkt darstellt, im Vorjahresreport waren es noch 70,9 Prozent.
Sanierungstrend rückläufig: Energiewende scheitert im Wohnungsbestand
Nur 35,2 Prozent der befragten Verwaltungsunternehmen gaben an, 2017 energetische Sanierungen begleitet zu haben. Beim 4. DDIV-Branchenbarometer lag ihr Anteil noch um neun Prozentpunkte höher. Zurückzuführen ist der Rückgang der insgesamt ohnehin geringen Sanierungsaktivität aus Sicht des DDIV auf den voll ausgelasteten Neubau-Sektor, zu wenig Fachpersonal und fehlende fachliche Kenntnisse in den Verwaltungen. Auch die Zurückhaltung vieler Wohnungseigentümer bei energetischen Sanierungen ist ein Faktor, da nicht immer finanzielle Einspareffekte erzielt werden. Die Unwägbarkeiten im Mietrecht, beispielsweise bei der Modernisierungsumlage, kommen erschwerend hinzu.
Wenn die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden sollen, muss der Gesetzgeber neue Fördermöglichkeiten anbieten und diese mehr als bislang auf Wohnungseigentümergemeinschaften ausrichten, fordert Kaßler. Zudem zeigt sich in der Praxis, dass viele Gemeinschaften nicht von den Einspareffekten einer energetischen Sanierung überzeugt sind. Daher sollte die Bundesregierung eine bundesweite Informationskampagne starten, um die Vorteile einer energetischen Sanierung für Eigentümer und Mieter abzubilden.
Kaum Fortschritt bei erneuerbaren Energien und E-Mobilität
Mieterstromprojekte durch Photovoltaikanlagen setzten im vergangenen Jahr nur 4,7 Prozent der befragten Unternehmen um. Gerade einmal 6,4 Prozent gaben an, in absehbarer Zeit entsprechende Maßnahmen in den von ihnen verwalteten Objekten umsetzen zu wollen.
Wenig erfolgversprechend präsentiert sich bislang auch die Mobilitätswende. Zwar stellten 36,6 Prozent der befragten Verwaltungen bei Wohnungseigentümern Interesse am Einbau von Ladestationen fest. Doch bloß 8,1 Prozent der Befragten setzten in den Vorjahren den Einbau um. In vielen Bestandsgebäuden ist hierfür der kostenintensive Austausch des kompletten Stromnetzes erforderlich. Diese finanzielle Hürde muss gesenkt werden, ansonsten wird die Mobilitätswende stocken, warnt der DDIV-Geschäftsführer.
Anteil der Kleinstverwaltungen rückläufig
Seit 2014 ist die Zahl der Kleinstverwaltungen mit weniger als 400 verwalteten Einheiten um 30,5 Prozent zurückgegangen. Verwaltungen mit über 3.000 Einheiten hingegen haben ihren Anteil nahezu verdoppelt (2014: 9,8 Prozent; 2018: 18,3 Prozent). Die zunehmende Professionalisierung der Immobilienbranche führt anscheinend zu einem Trend: Kleinere Verwaltungen schließen sich zusammen, um den wachsenden Anforderungen gerecht werden zu können, oder werden von größeren Verwaltungen übernommen, erläutert Kaßler.
Das 6. DDIV-Branchenbarometer kann beim DDIV unter » www.ddiv.de/publikationen als Druckexemplar bestellt werden und steht dort zudem zum Download zur Verfügung.
Über das 6. DDIV-Branchenbarometer:
Zwischen Mitte Januar und Ende März 2018 beteiligten sich bundesweit insgesamt 476 Verwaltungsunternehmen an einer anonym durchgeführten Umfrage zur Struktur der Branche, Vergütungsentwicklung, baulichen Maßnahmen, Umsatz- und Gewinnerwartungen sowie Mitarbeiterstruktur. Seit seiner Erstauflage im Jahr 2012 hat sich das DDIV-Branchenbarometer zum Standardwerk für wirtschaftliche Rahmendaten der Immobilienverwalterbranche entwickelt.
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause stimmte der Deutsche Bundesrat dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung zu. Darin verpflichtet sich die Bundesregierung u. a. auch mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. Mit dem Beschluss wird auch der Weg für das Baukindergeld geebnet.
Familien können ab 1. August 2018 vom Baukindergeld profitieren. Sie erhalten einen jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind beim Kauf einer Immobilie. Die Förderung läuft über zehn Jahre. Die zwischen Bundesbauminister Horst Seehofer und Finanzminister Olaf Scholz verabredete Nebenabsprache, die Förderung auf Objekte mit maximal 120 Quadratmeter Wohnfläche für eine vierköpfige Familie zu beschränken, hat sich nicht durchgesetzt. Beschränkt wird der Anspruch auf das Baukindergeld lediglich über das Haushaltseinkommen: Berechtigt sind Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind. 2018 sind insgesamt 262,5 Millionen Euro für die Förderung veranschlagt, bis zum Ende des Förderzeitraums 2029 dürfte sich die Fördersumme auf rund 9,8 Milliarden Euro belaufen.
Mehr Investitionen sind auch für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Die Bundesregierung will in den Jahren 2020 und 2021 jeweils rund zwei Milliarden Euro ausgeben. Zusätzlich werden im Haushalt 2019 die Mittel um 500 Millionen auf dann rund 1,5 Milliarden Euro erhöht.
Für das Programm Kriminalprävention durch Einbruchssicherung wurden die finanziellen Mittel um 15 Millionen auf 65 Millionen Euro erhöht. Zudem sind erneut 75 Millionen Euro für das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen im Haushaltsplan verankert.