Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Die vorgenommenen Änderungen betreffen die Laufzeit der Verwalterverträge sowie die Vergütungsoptionen hinsichtlich der Mitteilungen von Verbrauchsinformationen nach der Heizkostenverordnung.
Am ersten Tag stellte Haufe ihre PowerHaus-Software vor und Petra Mohns, Geschäftsführerin einer Immobilienverwaltung, berichtete direkt aus der Praxis – was zu einem regen Austausch führte. Am zweiten Tag erarbeiteten die Teilnehmerinnen in Kleingruppen das Thema Diplomatie. Eine zentrale Frage war: Wie geht man bzw. frau mit Störenfrieden in der Eigentümerversammlung um?
Sylvia Pruß, selbst Inhaberin einer Immobilienverwaltung und Vizepräsidentin des VDIV Deutschland, war mit vor Ort. „Ich freue mich über das positive Feedback und die Resonanz bei den Diskussionen“, so die Gründerin des VDIV-Frauennetzwerks. Das Herbsttreffen des Frauennetzwerks findet am 1. und 2. Dezember in Dresden statt. Dann mit dem Thema: Führungskräftetraining für Führungsfrauen. Außerdem wurde vereinbart, dass das Netzwerk künftig nicht nur in Präsenz, sondern auch verstärkt online tagen wird. Hier halten wir Sie auf dem Laufenden: https://vdiv.de/vdiv/netzwerke/vdiv-frauennetzwerk.
Mit dem sektoralen Systemrisikopuffer sollen die Banken zwei Prozent der Wohnimmobilienfinanzierung aus ihrem Eigenkapital zurücklegen. Momentan liegt diese Quote bei 0 Prozent. Dies hat zur Folge, dass Wohnimmobilienfinanzierungen zusätzlich zu den ohnehin steigenden Zinsen tendenziell teurer werden. Mit der gleichzeitigen Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von 0 auf 0,75 Prozent werden sich Wohnimmobilienfinanzierungen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich insgesamt verteuern.
Ziel dieser Präventivmaßnahmen soll es sein, die Finanzstabilität des deutschen Bankensystems sicherzustellen. Die Kreditinstitute müssen die zusätzlichen Kapitalanforderungen nach einer Übergangsfrist ab Februar 2023 vollständig erfüllen.
Die immobilienwirtschaftlichen Verbände sehen diese Maßnahmen insbesondere für den Wohnungsneubau kritisch und halten diese insbesondere nicht für zielführend. Dementsprechend hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), deren Mitglied der VDIV Deutschland ist, auf die negativen Auswirkungen in einem gemeinsamen Schreiben an das Finanzministerium hingewiesen. Darin wurde argumentiert, dass die Preisanstiege auf dem Wohnungsmarkt vielerorts vor allem die Folge von Wohnraummangel, Baulandknappheit und stark steigender Bau- und Materialkosten seien und keinesfalls das Resultat einer ausufernden Kreditvergabe. Die BID hat in dem Schreiben ihre Überzeugung deutlich gemacht, dass ein maßvoller und evidenzbasierter Umgang mit Systemrisiken durch die schrittweise Einführung des sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen das geeignetere Instrument bei der Einführung weiterer Kapitalmaßnahmen wäre, statt einer pauschalen Festsetzung sektoraler und der Erhöhung bestehender Kapitalpuffer. Eine Pauschalierung würde vor allem den sozialen Wohnungsneubau und energetische Sanierungsmaßen in größerem Umfang verzögern oder sogar verhindern. Kommunaler oder genossenschaftlicher Wohnungsbau sowie die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen sollten daher von den neuen Regelungen ausgenommen werden.
Für ihre Datenerfassung befragten das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung und das Institut der deutschen Wirtschaft circa 3.000 Städte und Gemeinden in ganz Deutschland. Mit den übermittelten Antworten von rund 700 Kommunen errechneten sie die als Bauland nutzbare Fläche und ermittelten den realisierbaren Wohnungsbau.
Ziel der Regierung
Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP festgehalten, bis zum Jahr 2025 jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, 100.000 davon öffentlich gefördert. Darüber, wie dieses Potenzial genutzt werden kann und soll, waren sich die Parteien in der anschließenden Diskussion uneinig. „Land zum Bauen ist da. Jetzt kommt es auf den gemeinsamen Willen an, so viel bezahlbares Wohnen wie möglich zügig auf den Wohnungsmarkt zu bringen“, betonte Bundesbauministerin Klara Geywitz, SPD, anlässlich der Präsentation der Studie. Mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen soll dafür am 27. April der Auftakt gesetzt werden.
Im Gesetzentwurf des Wirtschafts- und Klimaschutzministers sind u. a. neue, ambitionierte Ziele für eine klimafreundliche Photovoltaik verankert: Bis zum Jahre 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung 80 Prozent betragen und danach kontinuierlich weiter steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau von Solaranlagen auf dem Dach beschleunigt werden. Künftig wird bei der Einspeisevergütung zwischen Eigenverbrauchern und Volleinspeisern differenziert. Letztere erhalten eine deutlich höhere Förderung.
Nach der Verabschiedung durch das Kabinett berät nun der Bundestag. Allein die Fraktion der FDP verlangt noch wesentliche Änderungen, um das angedachte Ziel zu erreichen. Diese sollen bei der Beratung des Bundestags eingearbeitet werden. Das Paket soll im Juli dieses Jahres in Kraft treten.
Verhalten-positive Reaktionen
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena), bezeichnete das Paket als „ein weitreichendes und auch mutiges Unterfangen, das dringend erforderlich ist.“ Die skizzierten Maßnahmen werden jedoch nicht ausreichen, um diese Ziele zu erreichen und nach einer hoffentlich intensiven Beratung im Deutschen Bundestag noch eine Reihe Änderungen erfahren.
In den Branchenverbänden waren die Reaktionen auf Habecks Pläne eher verhalten. Nach Einschätzung von Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, reicht die Förderhöhe nicht, um ausreichend Investitionsimpulse zu setzen. Urban Windelen vom Bundesverband Energiespeichersysteme (BVES) kritisierte, es seien keine systemischen Elemente aufgegriffen worden.
Auch der VDIV Deutschland sieht die Vorschläge noch mit Skepsis. Bisher gibt es keine Aussage, ob mit der verstärkten Förderung von Solaranlagen auch die Unternehmereigenschaft von Wohnungseigentümergemeinschaften entfällt. „Sofern hier keine Anpassung erfolgt, werden WEG dieses Instrument nicht anwenden.“, ist sich VDIV-Deutschland Geschäftsführer Martin Kaßler sicher.