Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Immer mehr Unternehmen bilden ihre Mitarbeiter digital weiter. Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass vor allem Firmen, die bereits weitgehend digitalisiert sind, besonders häufig auf neue Lernmethoden zurückgreifen.
Lernvideos, Webinare oder Online-Plattformen: 2016 nutzten rund 43 Prozent der digitalisierten Unternehmen diese neuen Lernformen. Unter den nicht-digitalisierten Firmen waren es nur 18 Prozent. Vor allem kleine Unternehmen haben beim digitalen Lernen noch Nachholbedarf und investieren deutlich weniger Zeit und Geld in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, so das IW Köln.
Dabei liegen die Vorteile der digitalen Weiterbildung auf der Hand: Die Mitarbeiter können individuell, schnell, flexibel und kostengünstig geschult werden. Die Fortbildung lässt sich zudem leicht in den Arbeitsalltag integrieren und auf verschiedene Bedürfnisse zuschneiden.
Digitalisierung steigert den Wissensbedarf
Die digitale Transformation erhöht zugleich aber auch den Weiterbildungsbedarf. Die Umstellung von Arbeitsabläufen und neue Herstellungsverfahren führen zu einem wachsenden Qualifizierungsbedarf. Insbesondere IT-Kenntnisse und ausgeprägte Planungs- und Organisationsprozesse sind daher gefragte Lerninhalte.
Für die Studie wurden rund 1.700 Unternehmen in ganz Deutschland befragt.
Bauen, bauen, bauen: Um der Wohnungsnot und steigenden Mieten entgegen zu wirken, müsse deutlich mehr gebaut werden so der Tenor von Politik und Branchenverbänden. Eine Studie von Empira kommt allerdings zu einem anderen Ergebnis: Mehr Wohnungsneubau führe zu steigenden Mieten. Entscheidend für die Mietpreisentwicklung sei vielmehr die Entwicklung des Arbeitsmarktes.
Berlin, Leipzig, Erlangen: Städte mit einem dynamischen Arbeitsmarkt und einem hohen BIP weisen überdurchschnittliche Mietpreisanstiege auf. Die hohe Kaufkraft in diesen Regionen ist demnach ein entscheidender Faktor für steigende Wohnungspreise. Mehr Neubau wirkt dieser Entwicklung allerdings nicht entgegen, weil neue Wohnungen teurer vermietet werden als Bestandsobjekte. Dies hebe auch den durchschnittlichen Mietpreis an.
Der Schweizer Investmentmanager Empira untersuchte über zehn Jahre 80 deutsche Städte mit mehr als 70.000 Einwohnern. Das Unternehmen gibt jedoch zu bedenken, dass die Ergebnisse der Studie nur Anhaltspunkte sind und eine weitere qualitative Überprüfung der Preisentwicklung erforderlich sei.
2017 wurden bundesweit rund 348.000 Wohnungen genehmigt. Besonders dynamisch entwickelte sich der Geschosswohnungsbau in den kreisfreien Großstädten. Hier hat sich die Zahl der Baugenehmigungen bezogen auf die Einwohnerzahl gegenüber 2010 verdoppelt. Sie stieg von 21 Wohnungen je 10.000 Einwohner im Jahr 2010 auf 42 Wohnungen im Jahr 2017.
Allein in den sieben größten Städten wurden im vergangenen Jahr mit rund 65.000 Wohnungen gut 2.000 Wohnungen mehr als im Vorjahr genehmigt das entspricht einem Fünftel aller bundesweit genehmigten Wohnungen. Spitzenreiter unter den Big Seven war München mit 92 Wohnungen je 10.000 Einwohner, gefolgt von Frankfurt am Main (80) sowie Berlin und Hamburg (je 69). Die höchsten Genehmigungszahlen (mehr als 100 je 10.000 Einwohner) erzielten allerdings kleinere Großstädte wie Potsdam, Offenbach und Landau.
Ein besonderes Wachstum war bei den Geschosswohnungen zu verzeichnen. Selbst in ländlichen Kreisen wurden dreimal so viele Wohnungen in Mehrfamilienhäusern genehmigt wie noch 2010.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegen ländliche Kreise naturgemäß vorn. Vor allem in Landkreisen im Einzugsgebiet wachsender Städte und rund um touristisch attraktive Metropolen stieg die Zahl der genehmigten Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Studie steht auf den » Interseiten des BBSR zum Download zur Verfügung.
Der Bundesrat verabschiedet heute die Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), mit der die Versicherungs- und Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter näher ausgestaltet wird. Im Vergleich zum Ziel des zugrundliegenden Gesetzes ist die verabschiedete Verordnung allerdings nur eine leere Hülle.
Nachdem bereits das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler den wichtigen Sachkundenachweis ausspart, lässt nun auch die Umsetzungsverordnung große Potenziale ungenutzt, kritisiert DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Obwohl sich alle Branchenvertreter von Immobilienverwaltern, Wohnungseigentümern, Mietern und Anwälten für eine Erhöhung des Verbraucherschutzes durch eine verbesserte Sachkunde und eine qualifizierte Weiterbildungspflicht ausgesprochen haben, wurden das Gesetz und im Anschluss die Verordnung von Beginn an konsequent geschwächt und ausgehöhlt. Der Gesetzgeber hat hier eine große Chance ungenutzt verstreichen lassen für mehr Verbraucherschutz und mehr Qualifikation.
Ab dem 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter gesetzlich verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden in drei Jahren weiterzubilden. Der Verordnungsentwurf sah vor, dass alle drei Kalenderjahre spätestens bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres eine Erklärung gegenüber dem Gewerbeamt darüber abgegeben werden muss, dass die Weiterbildungspflicht für den Gewerbetreibenden sowie seine Objektbetreuer abgeleistet wurde. Diese Regelung wurde nun durch den Bundesrat weiter erheblich abgeschwächt (BR-Drs. 93/1/18). So ist es in Zukunft nicht erforderlich, die Erklärung über die abgeleistete Weiterbildung unaufgefordert dem Gewerbeamt zu übermitteln und Nachweise vorzulegen. Stattdessen soll dies lediglich auf Nachfrage der Behörde erfolgen. Der Kardinalfehler des Gesetzes war der Verzicht auf den Sachkundenachweis. Denn ohne eine vorherige Ausbildung die ein Sachkundenachweis belegen würde erscheint eine Weiterbildungspflicht systemwidrig. Mit dem Verzicht auf die regelmäßige Erklärung über erfolgte Fortbildungen wird die Weiterbildungspflicht nun zusätzlich geschwächt. Ganz abgesehen davon, dass eine Pflicht zur Weiterbildung von weniger als sieben Stunden jährlich nicht dem Umfang der Tätigkeit eines Verwalters entspricht, konstatiert Kaßler.
Der Spitzenverband der Immobilienverwalter weist darauf hin, dass zwar einerseits die Bundesregierung die Wohneigentumsbildung für die Bürgerinnen und Bürger erleichtern will und hierfür verschiedene Instrumente im Koalitionsvertrag wie das Baukindergeld, eine Wohnungsbauprämie, ein Bürgschaftsprogramm oder Sonderabschreibungen verankert hat. Andererseits aber wird auf wirksame Maßnahmen zum Schutz der Eigentümer und Mieter verzichtet. Immobilienverwalter müssen über 60 Gesetze und Verordnungen befolgen, was eine gute und aktuelle Sachkenntnis voraussetzt. Derzeit müssen sich deutsche Gerichte aber jedes Jahr mit 260.000 Verfahren zum Wohnungseigentums- und Wohnraummietrecht beschäftigen, was auch auf fehlendes Fachwissen zurückzuführen ist. Zudem sorgt fehlerhafte Verwaltung jedes Jahr für Schäden in Höhe von rund 200 Millionen Euro, die sich negativ auf die Vermögensbildung und die Altersvorsorge von Millionen Bürgerinnen und Bürgern auswirken, erläutert der DDIV-Geschäftsführer.
Die geänderte Regelung zum Nachweis der absolvierten Weiterbildung kommt den Prüfbehörden, nicht aber dem Verbraucher entgegen. In welchem Umfang die Gewerbeämter künftig die Nachweise anfordern, bleibt abzuwarten. Es ist aber davon auszugehen, dass die Behörden allenfalls bei konkreten Verdachtsfällen aktiv werden. Zudem ist es absurd anzunehmen, dass auch mit der Möglichkeit der Selbstschulung in den Unternehmen also der Unternehmer schult seine Angestellten sich die Qualifikation von Immobilienverwaltern signifikant erhöhen wird, ist sich Kaßler sicher.
Was helfen politische Absichtserklärungen für mehr Wohneigentum als Altersvorsorge und Vermögensaufbau, wenn der Werterhalt der Immobilie nicht geschützt wird? Wie sinnvoll ist eine finanzielle Starthilfe zum Kauf für Wohneigentum, wenn der Gesetzgeber die Folgen nicht bedenkt? Im übertragenen Sinn: Was hilft die Subvention des Staates bei der Anschaffung eines Autos, wenn er keine Ansprüche an die Wartung des Fahrzeuges stellt? In einer Autowerkstatt oder bei einer Prüforganisation kann der Verbraucher sicher sein, einen Meister oder einen Sachverständigen vorzufinden. Beim Kauf einer Immobilie weiß der Verbraucher nicht, was für ein Immobilienverwalter auf ihn wartet, der sein Vermögen treuhänderisch managt und das über viele Jahre hinweg, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler abschließend.
Hinweis:
Bestandteil der Verordnung ist auch die Versicherungspflicht für Wohnimmobilienverwalter. Hier wurde die Mindestversicherungssumme auf 500.000 Euro verdoppelt. Allerdings wurde auf eine Ausweitung der Versicherungspflicht auf Personen- und Sach- sowie daraus resultierende mittelbare Vermögensschäden verzichtet, obwohl hier erhebliche Haftungsrisiken bestehen.
In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley plädieren der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, die Bundesnotarkammer, der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Mieterbund nachdrücklich für eine umfangreiche Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Die Regierungsparteien hatten die umfassende Überarbeitung des WEG und seine Harmonisierung mit dem Mietrecht im Koalitionsvertrag verankert.
Die Parteien haben im Koalitionsvertrag das Wohneigentum als wichtigen Schwerpunkt identifiziert und die Reform des WEG sowie seine Harmonisierung mit dem Mietrecht auf ihre Agenda gesetzt. Bereits seit Jahren fordern die Standesverbände der Immobilienverwalter, Rechtsanwälte und Notare ebenso wie Eigentümer- und Mieterverbände die Reform des WEG. Mit der Verankerung der Novelle im Koalitionsvertrag besteht nun aus unserer Sicht ein zeitnaher Auftrag zum Handeln, drängt DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler auf eine rasche Umsetzung des Koalitionsvertrags. Die fünf Verbände unterstreichen die Relevanz der Reform damit, dass das WEG die Arbeitsgrundlage für mindestens 90.000 treuhänderische Immobilienmanager ist und Vermögensaufbau und Altersvorsorge von Millionen Bürgerinnen und Bürgern hierzulande betrifft.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die WEG-Novelle über den derzeit im Bundesrat anhängigen Gesetzesantrag hinausgeht, der Barrierefreiheit und Elektromobilität fördern soll. Der Reformbedarf basiert auf einer weitaus umfangreicheren Thematik, fasst Notar Professor Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, den Hintergrund des Schreibens an die Justizministerin zusammen.
BFW-Präsident Andreas Ibel verweist auf einen weiteren Aspekt zum Reformbedarf des WEG-Rechts: Die Regierung hat im Koalitionsvertrag verschiedene Instrumente verankert, mit denen sie den Bürgerinnen und Bürgern den Erwerb von Wohnungseigentum erleichtern will. Deshalb ist eine Reform des WEG umso dringlicher: Denn welchen Zweck hat es, den Menschen den Zugang zum Wohneigentum zu erleichtern, wenn es im Anschluss nicht ausreichend geschützt ist?
Forschungsgutachten für erfolgreiche Novelle mit Augenmaß
Die fünf Spitzenverbände regen an, frühzeitig in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für eine erfolgreiche WEG-Novelle zu legen. Wir brauchen keine kleinteilige Lösung durch die Reparatur einzelner auslegungsbedürftiger Paragraphen. Wir brauchen echte Reformen, die sich an den Bedürfnissen der Praxis orientieren. Dabei ist Augenmaß gefragt. Eine Reform, der eine Prüfung vorangestellt werden muss, muss sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger auf der einen aber auch an denen der Immobilienverwalter auf der anderen Seite orientieren. Wir brauchen daher aus einem Guss eine Reform all derjenigen Regelungen, die sich in der Praxis als untauglich erwiesen haben, um die Probleme des Wohnungseigentumsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete zu lösen. Insoweit brauchen wir eine echte WEG-Novelle, unterstreicht Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins.
Die Verbände empfehlen die Vergabe eines Forschungsgutachtens, das in einem überschaubaren Zeitraum den Reformbedarf ermittelt. Ein erstes Rechtsgutachten (Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung von Wohnungseigentums- und Mietrecht von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein) liegt seit 2014 vor. Weitere reformbedürftige Paragrafen haben verschiedene Arbeitsgruppen bereits sachlich fundiert ermittelt.
Die Bürgerinnen und Bürger brauchen ein zeitgemäßes Regelwerk, das an die gesellschaftspolitischen Herausforderungen angepasst ist und ihnen Rechtssicherheit bietet, betont Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor beim Deutschen Mieterbund. Wir führen jedes Jahr rund 1,2 Millionen Rechtsberatungen durch, was nicht zuletzt auf die seit langer Zeit bestehende Problematik zwischen WEG und Mietrecht sowie auf die fehlende Aktualität des Gesetzes zurückzuführen ist.
Gerichtsbarkeit entlasten und Energieeinsparpotenziale heben
Deutsche Gerichte beschäftigen sich mittlerweile jedes Jahr mit über 260.000 Verfahren zum Wohnungseigentums- und Wohnraummietrecht. Das entspricht rund 25 Prozent aller Zivilprozesse in Deutschland. Eine umfassende Reform würde nicht nur die Gerichtsbarkeit erheblich entlasten, sondern auch zur Entbürokratisierung sowie zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen. Zum anderen herrscht bei Verwaltungsunternehmen, Wohnungseigentümern und Mietern eine große Verunsicherung über die Auslegung von WEG und Mietrecht. Das führt neben dem hohen Aufkommen an Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern, Eigentümern und Immobilienverwaltungen auch zu einem Wohnungsbestand in Eigentümergemeinschaften, in dem erhebliche Energieeinsparpotenziale brachliegen oder wichtige Modernisierungsmaßnahmen unterbleiben. Denn Unsicherheiten bei Abgrenzungsfragen konterkarieren die nicht zuletzt von der Bundesregierung formulierten Ziele an die energetische Optimierung des Gebäudebestands.
Das WEG in seiner aktuellen Form ist nicht mehr zeitgemäß. Eigentümergemeinschaften sind heute häufig sehr heterogen, und die Technik ermöglicht inzwischen Kommunikationswege, die vor wenigen Jahrzehnten noch außerhalb der Vorstellungskraft lagen. Ein modernes WEG muss diese Aspekte berücksichtigen, um langfristig die Komplexität zu reduzieren und Rechtssicherheit für zukünftige Herausforderungen und Technologien zu schaffen. Aber auch diese Ziele kann die Bundesregierung nur erreichen, wenn sie das gesamte Gesetz auf den Prüfstand stellt und nicht nur Teilbereiche korrigiert, untermauern die fünf Verbände ihre Forderung.