Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause stimmte der Deutsche Bundesrat dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung zu. Darin verpflichtet sich die Bundesregierung u. a. auch mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. Mit dem Beschluss wird auch der Weg für das Baukindergeld geebnet.
Familien können ab 1. August 2018 vom Baukindergeld profitieren. Sie erhalten einen jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind beim Kauf einer Immobilie. Die Förderung läuft über zehn Jahre. Die zwischen Bundesbauminister Horst Seehofer und Finanzminister Olaf Scholz verabredete Nebenabsprache, die Förderung auf Objekte mit maximal 120 Quadratmeter Wohnfläche für eine vierköpfige Familie zu beschränken, hat sich nicht durchgesetzt. Beschränkt wird der Anspruch auf das Baukindergeld lediglich über das Haushaltseinkommen: Berechtigt sind Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind. 2018 sind insgesamt 262,5 Millionen Euro für die Förderung veranschlagt, bis zum Ende des Förderzeitraums 2029 dürfte sich die Fördersumme auf rund 9,8 Milliarden Euro belaufen.
Mehr Investitionen sind auch für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Die Bundesregierung will in den Jahren 2020 und 2021 jeweils rund zwei Milliarden Euro ausgeben. Zusätzlich werden im Haushalt 2019 die Mittel um 500 Millionen auf dann rund 1,5 Milliarden Euro erhöht.
Für das Programm Kriminalprävention durch Einbruchssicherung wurden die finanziellen Mittel um 15 Millionen auf 65 Millionen Euro erhöht. Zudem sind erneut 75 Millionen Euro für das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen im Haushaltsplan verankert.
Seit Sommer 2017 ist der individuelle Sanierungsfahrplan als Instrument für die Energieberatung im Einsatz. Parallel dazu gab das Bundeswirtschaftsministerium ein Pilotprojekt in Auftrag, um die Anwendbarkeit an unterschiedlichen Sanierungsbeispielen zu testen. Das Fazit: Der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude ist in der Praxis anwendbar. In einigen Bereichen gibt es jedoch Weiterentwicklungsbedarf.
Vor allem in der Methodik, der Dokumentation und der Software gibt es nach Auswertung der Pilotphase noch Verbesserungsbedarf. So waren die Hauseigentümer mit der Beratungsleistung insgesamt zufrieden bis sehr zufrieden. Potenziale sehen die Befragten bei Aufbereitung der Informationen. Hier wünschen sie sich mehr Erläuterungen zu den Kosten einer Sanierungsmaßnahme und zur Wirtschaftlichkeit. Die befragten Energieberater teilten diese Einschätzung. Sie bewerteten die Informationen für Eigentümer als zu wenig detailliert. Auch das Platzangebot zum Skizzieren der einzelnen Maßnahmen erachteten sie als mangelhaft. Die Verbesserungsvorschläge sollen nun in die Optimierung des Sanierungsfahrplans einfließen.
Im Rahmen des Pilotprojektes wurden Energieberater in ihren Beratungsprozessen begleitet und die von ihnen ausgestellten Sanierungsfahrpläne ausgewertet. Darüber hinaus wurden die beteiligten Hauseigentümer, Energieberater und Softwarehersteller befragt.
Der Hamburger Senat hat die Mietpreisbremse, die seit 2015 in der Hansestadt gilt, neu erlassen. Die Hansestadt reagierte damit auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg, dass die Bremse im Juni auf Grund eines formellen Fehlers für unwirksam erklärte.
Mit dem Neuerlass will der Hamburger Senat Rechtssicherheit für künftige Mietverträge schaffen. Im Juni 2018 erklärte das Landgericht die Verordnung für unwirksam, weil es an einer ordnungsgemäßen Begründung fehlte. Nach Auffassung des Gerichts war die Bremse daher von ihrer Einführung am 1. Juli 2015 zumindest bis August 2015 nicht ordnungsgemäß in Kraft. Der Neuerlass soll in Kürze samt Begründung im Gesetz- und Verordnungsblatt der Hansestadt veröffentlicht werden. Die Geltungsdauer der Bremse bleibt davon unberührt.
Auch die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen war Thema im Hamburger Senat. Sie beträgt weiterhin 15 Prozent in drei Jahren. Eine entsprechende Verordnung, die bis August 2023 gilt, wurde jüngst beschlossen. Bereits seit 2013 gilt in Hamburg eine reduzierte Kappungsgrenze.
Der Umbruch in der Immobilienbranche nimmt weiter Fahrt auf, einst bewährte Konzepte werden hinterfragt und der Innovationsdruck steigt. An der Digitalisierung führt auch für Immobilienverwaltungen auf lange Sicht kein Weg vorbei. Als neuer Premiumpartner des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) unterstützt die moovin Immobilien GmbH Verwalter bei dieser Herausforderung.
Durch die Kooperation erweitert der Verband sein Netzwerk um einen weiteren innovativen Dienstleister, der Immobilienverwaltungen eine effiziente Vermietung von Wohnraum ermöglicht. Dank gezielter Digitalisierung bietet moovin hochwertige Makler-Leistungen deutschlandweit zu niedrigen Festpreisen an. Dabei können alle Leistungen rund um die Wohnungsvermietung individuell gebucht werden gezahlt wird nur für den tatsächlich gewünschten Service. Mit der strategischen Partnerschaft baut der DDIV seine Kompetenz im Bereich Digitalisierung weiter aus und ermöglicht Immobilienverwaltungen den gezielten Abbau von Leerstand bei gleichzeitiger Erhöhung ihrer Marge.
Die Kombination aus Software und individuell buchbaren Makler-Services ist eine zukunftsweisende Lösung für die Verwalterbranche, in der sich die Vermittlung von Wohnungen zunehmend als neuer Geschäftszweig etabliert. Wie das noch unveröffentlichte 6. DDIV-Branchenbarometers zeigt, schätzen bereits knapp 40 Prozent der befragten Unternehmen die Vermittlung als einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt ein im Vorjahr war es nur rund ein Viertel. Wir freuen uns mit moovin einen weiteren kompetenten Partner gefunden zu haben und die Bedürfnisse der Mitgliedsunternehmen unserer Landesverbände noch besser bedienen zu können, erklärt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Fabian Mellin, Gründer und Geschäftsführer der moovin Immobilien GmbH, ergänzt: Die Partnerschaft mit dem DDIV ist für moovin der logische Schritt, um die Digitalisierung aktiv und mit der nötigen Reichweite voranzutreiben. Gemeinsam können wir den Unternehmen einen erheblichen Mehrwert bieten und die Wohnungsvermietung fit für die Zukunft machen.
Zum Einstand bietet der DDIV den Mitgliedern seiner Landesverbände die webbasierte moovin Software für drei Monate kostenfrei an für unbegrenzt viele Vermietungen. Neukunden wird damit die Digitalisierung und das Management der Mietinteressenten ohne Initialaufwand oder -kosten ermöglicht.
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Stadt oder Land? Die Bertelsmann Stiftung untersuchte aktuelle Trends der Bevölkerungsbewegung von großen Metropolen bis hin zu ländlichen Regionen. Das Ergebnis: Das Leben in der Stadt liegt im Trend. Vor allem Klein- und Mittelstädte und die Speckgürtel der Großstädte profitieren vom Bevölkerungszuzug. » Lesen Sie hier mehr
Im Gegensatz zum Wachstumstrend in den Städten setzt sich in ländlichen Regionen eine kontinuierliche Abwanderung dünn besiedelter Gebiete fort. Besonders betroffen sind strukturschwache Räume.
Die Gründe für die Bevölkerungsbewegung sind vielfältig: vom Umzug wegen eines neuen Arbeitsplatzes bis hin zum Wunsch, im Alter in der Nähe der Kinder zu leben. Auch die steigenden Mieten in den Metropolen sind ein starker Treiber für Wanderungsbewegungen. Dabei zeigen sich große Unterschiede je nach Altersklasse: Während vor allem junge Menschen, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, in die Städte ziehen, siedeln sich Familien vermehrt in kleinen und mittleren Städten an.
Damit diese Regionen auch künftig attraktiv bleiben, brauche es eine funktionierende Infrastruktur, so das Bertelmann Institut. Hier seien die Kommunen in der Pflicht, Investitionen nicht zu vernachlässigen und eine moderne Stadtplanung voranzutreiben. Ohne Hilfe des Bundes sei dies nicht zu schaffen, so die Experten der Stiftung.
Über die Studie
Für die Auswertung hat das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH (ILS) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung das aktuelle Wanderungsgeschehen auf Basis eines umfangreichen Datensatzes untersucht; er enthält Informationen über Fortzüge, Zuzüge und Wanderungssalden für die Jahre 2006 bis 2015 zu rund 1,2 Millionen Wanderungsströmen von den Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern in alle Kreise des Bundesgebietes.