Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Wohnungen und Häuser in Deutschland sind bei ausländischen Investoren beliebt und gelten als sichere Anlage. Angesichts der steigenden Kaufpreise wenden sich allerdings auch Großanleger zunehmend vom deutschen Markt ab. Sie investieren stattdessen verstärkt in Großbritannien so lautet das Ergebnis einer Analyse des Beratungsunternehmens PwC.
Wie PwC bekannt gab, flossen in den vergangenen 12 Monaten 65 Milliarden Euro in Wohnungen und Häuser hierzulande 3 Milliarden weniger als im Vorjahreszeitraum. Viele Investoren beurteilen Berlin, Hamburg, Frankfurt und München inzwischen als überteuert, so PwC. Neuer Spitzenreiter im Ranking der europäischen Investitionsstandorte mit Blick auf das Investitionsvolumen ist nun Großbritannien. Auf der Insel wurden bis Ende des dritten Quartals 2018 bereits 68 Milliarden Euro in Immobilien investiert davon allein 20 Milliarden Euro in London. Damit entfallen zwar noch die meisten Investitionen auf die britische Hauptstadt, jedoch musste sie einen Rückgang des Investitionsvolumens um mehr als ein Drittel hinnehmen.
Experten erwarten weitreichende Auswirkungen des Brexits auf den britischen Immobilienmarkt. In Deutschland profitiert insbesondere Frankfurt/Main vom Brexit-Effekt: In den deutschen Bankenstandort wurden im Betrachtungszeitraum 8 Milliarden Euro in Immobilien investiert über 14 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die hessische Landesbank Helaba erwartet, dass die Zahl der Beschäftigten in der Mainmetropole mittelfristig um rund 8.000 Menschen steigt. Das werde sich auf den Immobilienmarkt und die Mietpreise in der Region niederschlagen.
Gemeinsam mit der KfW Bankengruppe startete der DDIV zu Beginn des Jahres eine Infobrief-Reihe, die Immobilienverwalter und Wohnungseigentümer über die vielfältigen Fördermöglichkeiten der KfW informiert. Nun ist der neue und vorerst letzte Infobrief erschienen. Dieses Mal im Fokus: die Finanzierung und Förderung von altersgerechten Umbaumaßnahmen.
Türschwellen, Treppenstufen vor und im Haus, enge Zugänge: Es gibt viele Barrieren in Wohngebäuden, die den Alltag von älteren oder behinderten Menschen einschränken. Die KfW-Bankengruppe unterstützt Eigentümer und Bauherren, die ihre Immobilie altersgerecht und barrierearm umbauen möchten, mit verschiedenen Förderprogrammen. Davon profitieren nicht nur ältere Menschen. Auch jungen Familien erleichtert eine moderne Bauweise mit kinderwagentauglichen Eingängen und elektronischen Bedienelementen den Alltag in den eigenen vier Wänden.
Der neue DDIV-KfW-Infobrief informiert über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der KfW und zeigt, wie sie ggfs. miteinander kombiniert werden können. Darüber hinaus beantwortet er häufige Fragen rund um die barrierearme Sanierung.
Den neuen DDIV-KfW-Infobrief können Sie hier » kostenfrei als PDF herunterladen.
DDIV-KfW-Fachsymposium: Informationen aus erster Hand
Energetische und altersgerechte Umbaumaßnahmen sind auch Thema beim ausgebuchten Fachsymposium von DDIV und KfW am 28. November in Berlin. Erfahrene Referenten beleuchten, wie die Energiewende im Gebäudebestand und die Ansprüche einer älter werdenden Gesellschaft bewältigt werden können. Sie zeigen Finanzierungslösungen auf, die speziell auf die Ansprüche von Wohnungseigentümergemeinschaften zugeschnitten sind, erläutern die diversen Förderungsmöglichkeiten für die verschiedenen Maßnahmen einschließlich des förderfähigen Verwaltermehraufwands und geben einen juristischen Überblick.
Ich werde dafür sorgen, dass das Bestellerprinzip für den Immobilienverkauf rasch eingeführt wird. So wurde Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) Ende Oktober in der Rheinischen Post zitiert. Das Bundesjustizministerium prüft derzeit verschiedene Optionen, um das Bestellerprinzip auf den Immobilienkauf auszudehnen und lädt Vertreter von Interessenverbänden, Wissenschaft sowie Unternehmen aus der Makler- und Immobilienbranche am 7. November zum Arbeitsgespräch. auch der DDIV nimmt daran teil.
Am 21. September 2018 trafen sich Bundeskanzlerin Merkel, die beteiligten Bundesminister sowie die Ministerpräsidenten der Länder und Vertreter von Verbänden zum großen Wohngipfel im Kanzleramt, um gemeinsam Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsbaus und zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens zu vereinbaren. Auch der DDIV war mit Präsident Wolfgang D. Heckeler vor Ort vertreten. Diskutiert wurden u. a. die steigenden Erwerbsnebenkosten, darunter auch die Maklerprovision, die für Käufer je nach Bundesland zwischen 3,57 und 7,14 Prozent des Kaufpreises liegt.
Basierend auf den Ergebnissen des Wohngipfels prüft das Bundesjustizministerium nun, das Bestellerprinzip für Mietwohnungen auch auf den Erwerb von Immobilien auszudehnen. Die fällige Maklercourtage müsste dann künftig allein vom Verkäufer bezahlt werden. Eine Provisionsteilung oder die alleinige Übernahme durch Käufer wie in einigen Bundesländern üblich wäre damit nicht mehr möglich. Weiterhin ist eine Deckelung der Courtage im Gespräch. Erstmals sprach sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Ihrem Gesetzentwurf zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Immobilien (BT-Drs.: 19/4557) für eine solche Deckelung allerdings auf zwei Prozent inkl. USt. aus. Der
DDIV vertritt Verwalterinteressen
Um die verschiedenen Optionen zur Senkung der Erwerbsnebenkosten bei den Maklergebühren zu diskutieren, lädt das Bundesjustizministerium am 7. November 2018 Vertreter von Interessenverbänden, Wissenschaft sowie Unternehmen aus der Makler- und Immobilienbranche zum Gespräch. Auch der DDIV ist geladen und vertritt dort die Interessen der Immobilienverwaltungen. Denn immer mehr Immobilienverwaltungen erschließen die Vermietung und den Verkauf von Wohnungen als zusätzliches Geschäftsfeld. Fast 40 Prozent der für das 6. DDIV-Branchenbarometer befragten Unternehmen schätzen die Vermittlung mittlerweile als einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt ein 2016 waren es nur 25,5 Prozent.
Die Sorge von Hans-Christian Biallas, Präsidenten des eid, war unbegründet: wieder kamen mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum 44. Fachgespräch nach Fischen im Allgäu. Die Umbenennung des Verbandes von ESWiD in eid Evangelischer Immobilienverband Deutschland hatte also nicht wie befürchtet für Verwirrung gesorgt. Mit den Partnerinnen und Partnern in der Fachausstellung waren vor Ort sogar mehr als 650 Interessierte versammelt. Für die Expertinnen und Experten aus Immobilienverwaltung, Wissenschaft, Gerichten und Kanzleien drehte es sich in diesem Jahr vor allem um die im Koalitionsvertrag vorgesehene Überarbeitung des WEG. In anderen Vorträgen ging es um ganz handfeste Probleme: Wie ist das mit Baumaßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse und im Interesse einzelner Wohnungseigentümer? Welche besonderen Probleme gibt es bei vermietetem Wohnungseigentum? Welche Herausforderungen wirft das Thema Versammlung und Digitalisierung auf, wie ist mit Eigentümerdaten umzugehen?
Motto und Konzept der Veranstaltungen des eid ist Partner im Gespräch. Entsprechend viel Raum nehmen die Fragen der Teilnehmenden ein. Die im letzten Jahr eingeführte Möglichkeit, Fragen per WhatsApp zu stellen, hat sich durchgesetzt und erfreut sich reger Beliebtheit.
Zum Gespräch bot auch das Rahmenprogramm reichlich Gelegenheit. Auf der Fachausstellung präsentierten sich Anbieter aus dem wohnungswirtschaftlichen Umfeld. Es gab ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen zu bestaunen: Vom Rauchmelder über Energiedienstleistungen und Finanzierungsangeboten bis hin zur Sanierung und Modernisierung von Gebäuden. Dementsprechend gab es jede Menge Themen zum Austauschen.
Die Teilnehmenden gaben der Veranstaltung insgesamt gute bis sehr gute Noten. Besonders honoriert wurden die Vorträge aus dem BGH, denn der eid überraschte diesmal gleich mit zwei Stimmen aus Karlsruhe: Frau Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch und Dr. Kai Hamdorf.
Die ersten Reservierungen für 2019 sind schon gemacht. Das Fachgespräch des eid ist inzwischen nicht nur eine Veranstaltung in bayerischer Bergidylle, es ist im Lauf der Jahre für immer mehr Immobilienverwaltende eine feste Institution im Jahr geworden. Für etwa 50 Teilnehmende war dies das elfte Fachgespräch seit 2008 ohne Unterbrechung. Etwa 100 waren zum ersten Mal da und haben möglicherweise eine persönliche Tradition gestartet. So oder so: Das 45. Fachgespräch ist bereits terminiert, es wird vom 23. bis 25. Oktober 2019 stattfinden. Über das Fachprogramm informiert der eid auf seiner Internetseite ab kommenden Sommer.
Die Bundesregierung will sich bis Ende 2018 mit den Bundesländern auf ein Reformmodell der Grundsteuer einigen. Derzeit arbeite die Bundesregierung intensiv an der Reform, wie aus einer Antwort (BT-Drs.: 19/4907) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs.: 19/4373) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Damit verschärft das Ministerium den ohnehin ambitionierten Zeitplan für eine Reform. Noch im September sprach Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in seiner Haushaltsrede lediglich davon, dass noch in diesem Jahr ein Eckpunktepapier mit den Ländern diskutiert werden soll.
Im Bundesfinanzministerium wird an zwei verschiedenen Reformvarianten gearbeitet, bislang wurde jedoch noch nichts veröffentlicht. Ein halbes Jahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Unzulässigkeit der bisherigen Berechnungsgrundlage ist noch immer unklar, auf welcher Basis eine Reform erfolgen soll. Aktuell beschäftigt sich das Ministerium mit einer Datenzusammenstellung, auf deren Grundlage eine Reform erfolgen soll, so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Weiter heißt es, dass die Prüfung der einzelnen Modelle noch nicht abgeschlossen sei. Zudem werde derzeit an einem entsprechenden Berechnungsprogramm zur Abschätzung der finanziellen Auswirkungen gearbeitet. Allerdings betont die Bundesregierung, dass sie sich noch nicht auf ein bestimmtes Reformmodel festgelegt hat.
Über die Reform
Im April urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig sei (der » DDIV berichtete ). Die geforderte Korrektur der Bewertungsvorschriften muss bis zum 31. Dezember 2019 vorgelegt und bis Ende 2024 umgesetzt sein. Verfehlt die Bundesregierung eine Reform innerhalb der Frist, drohen den Kommunen Steuerausfälle. Mit einem Ertrag von jährlich rund 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.