Aktuelle Meldungen des DDIV
Frauen unter sich! heißt es auch in diesem Jahr auf dem 25. Deutschen Verwaltertag. Nach dem erfolgreichen Start der Netzwerkarbeit im vergangenen Jahr laden die Initiatorinnen erneut zum Austausch im Rahmen des Branchentreffens ein. Der Business-Lunch unter Frauen informiert über die bisherige Arbeit des Netzwerks und eröffnet erneut zahlreiche Möglichkeiten zum Austauschen und Kennenlernen.
Neue Impulse auf dem 25. Deutschen Verwaltertag
Lernen Sie die Arbeit des Netzwerks kennen und kommen Sie mit Kolleginnen aus ganz Deutschland ins Gespräch. Am 7. September um 12.45 Uhr begrüßen die Initiatorinnen Sylvia Pruß und Astrid Schultheis interessierte Verwalterinnen zum Business-Lunch unter Frauen im Raum Paris. Anmeldungen nehmen wir per E-Mail über » frauennetzwerk@ddiv.de entgegen. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an der Veranstaltung nur möglich ist, wenn Sie auch zum 25. Deutschen Verwaltertag angemeldet sind.
Neugierig auf die Arbeit des DDIV-Frauennetzwerks?
Dann informieren Sie sich über das » Auftakttreffen im Dezember 2016 und das » Frühjahrstreffen im März 2017.
Der Koalitionsvertrag steht, das Kabinett ist vereidigt, NRW hat eine neue schwarz-gelbe Landesregierung. Da stellt sich die Frage: Welche politischen Weichenstellungen dürfen wir erwarten gerade auch im Hinblick auf das Thema Bauen und Wohnen?
Der VNWI hat sich frühzeitig in die politische Willensbildung eingebracht und mit den wohnungspolitischen Experten der neuen Koalition gesprochen. Hierbei haben wir insbesondere auf die Notwendigkeit hingewiesen, bestehende Förderprogramme zur Finanzierung von energetischen Sanierungen in Wohneigentümergemeinschaften bedarfsgerecht weiterzuentwickeln nach dem Vorbild anderer Bundesländer.
Zum Hintergrund: Der Verband steht bereits seit Jahren im Dialog mit der NRW.BANK sowie den zuständigen Ministerien und wirkte bereits an der Ausarbeitung des WEG-spezifischen Kreditprogramms mit, das seit August 2016 abrufbar ist.
Dennoch sieht der VNWI Nachbesserungsbedarf, weil Wohnungseigentümergemeinschaften in der öffentlichen Förderung anderen Immobilieneigentümern immer noch nicht gleichgestellt sind. Im Ergebnis werden gerade bei uns im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW viel zu wenig Gebäude im WEG-Eigentum energetisch saniert.
Von daher begrüßen wir die im Koalitionsvertrag stehenden Vereinbarungen der neuen schwarz-gelben Landesregierung zur Wohn- und Eigentumsförderung. Diese sehen vor, die Programme zur energetischen Sanierung von WEG-Eigentum zielgerecht zu bewerten und am Beispiel anderer Bundesländer fortzuentwickeln.
Dies geht maßgeblich auf die Initiative des VNWI zurück. Jetzt kommt es darauf an, weiter am Ball zu bleiben und an einer guten Umsetzung aktiv und lösungsorientiert mitzuwirken. Als größte berufsständige Interessenvertretung der Immobilienverwalter in NRW werden wir dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen.
In 60,3 Prozent der im Jahr 2016 fertiggestellten Wohngebäude wurden Heizungen verbaut, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Davon wurden 37,6 Prozent primär mit erneuerbaren Energien beheizt. Die Erneuerbaren lagen somit nach Gas auf Platz 2 der Primärenergien. Dies geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor.
Wurden regenerative Energien verwendet, setzen die Bauherren vor allem auf Umweltthermieanlagen (66,5 Prozent) oder Geothermieanlagen (18,1 Prozent). In mehr als der Hälfte der neuen Gebäude wurden Umwelt- oder Geothermie sowie Gas als alleiniger Energieträger gewählt.
Das Mieterstromgesetz passierte den Bundestag und ermöglicht nun sowohl Wohnungseigentümern als auch Mietern den Bezug von selbstproduziertem Solarstrom. Die Koalitionsfraktionen einigten sich zudem darauf, dass auch Gebäude im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Strom versorgt werden können.
Das Mieterstromgesetz der DDIV berichtete » hier und » hier wurde nach der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss nun vom Bundestag verabschiedet. Im Vergleich zum Gesetzentwurf wurde die Regelung auf Wohngebäude oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang erweitert. Die Berücksichtigung des Quartiersansatzes wurde sowohl von einigen Sachverständigen in der Anhörung am 21. Juni 2017 als auch vom DDIV in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf nachdrücklich gefordert. Dadurch können zukünftig auch WEG-Mehrhausanlagen eigenen Strom produzieren und verbrauchen. Von dem Gesetz profitieren auch Wohnungseigentümer, wofür sich der DDIV ebenfalls einsetzte.
DDIV: Anpassungsbedarf bei der Gleichstellung von Selbstversorgern
Der DDIV begrüßt daher, dass die Energiewende nunmehr auch in die Städte und Wohnungseigentümergemeinschaften getragen wird, sieht jedoch gleichzeitig noch Anpassungsbedarf. Insbesondere die rechtliche Gleichstellung von Selbstversorgern, ob Einfamilienhaus oder Wohnungseigentümer, sollte in Zukunft Beachtung finden. Durch die derzeitige Regelung werden Eigentümergemeinschaften zu Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wodurch weitreichende Lieferantenpflichten wahrzunehmen sind.
Die Mieterstromförderung, die der Betreiber der Anlage erhält, bemisst sich nach der aktuellen Einspeisevergütung für Solarstrom, abzüglich 8,5 Cent, und liegt je daher nach Größe der Photovoltaik-Anlage zwischen 2,75 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Der Betreiber der Solaranlage (auch ein Dritter) soll so, neben dem Erlös aus dem Verkauf, zusätzlich den Mieterstromzuschlag erhalten und diese Ersparnis an die Verbraucher weiterreichen.