Aktuelle Meldungen des DDIV
Seit Ende 2015 gewährt die KfW-Bank Zuschüsse für den Einbau einbruchshemmender Maßnahmen. Das Programm ist stark nachgefragt. So wurden bis Ende Juni 2017 über 120.000 Wohneinheiten gefördert. Um die Attraktivität von kleinen Schutzmaßnahmen zu steigern, setzt die KfW ab sofort auf gestaffelte Zuschüsse.
Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 Prozent bezuschusst (vorher 10 Prozent). Für zusätzliche Kosten, die mehr als 1.000 Euro umfassen, wird auch weiterhin ein Zuschuss von 10 Prozent gewährt. Die gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude. Anträge müssen wie bisher auch vor Vorhabensbeginn eingereicht werden. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 500 Euro, max. sind 15.000 Euro förderfähig. Bereits mit geringen Beiträgen können Eigentümer und Mieter ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbruch sinnvoll schützen. Dies wird nun auch durch die gestaffelte Zuschussregelung betont, so Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglieder der KfW Bankengruppe.
Die Bundestagswahl 2017 ist gelaufen. Manche Parteien hadern, manche feiern, aber wohl alle analysieren ihre Ergebnisse. Insgesamt sechs Fraktionen formen nun künftig den 19. Deutschen Bundestag. Die SPD hat einer Neuauflage der GroKo noch am Wahlabend eine Absage erteilt. Als einzig mögliches Regierungsbündnis zeichnet sich daher ein Jamaika-Bündnis aus CDU/CSU, Grüne und FDP ab. Was würde eine solche Koalition für die Immobilienwirtschaft bedeuten, wo können Kompromisse erwartet werden und wo drohen Konflikte.
Bereits in den Wochen vor der Bundestagswahl wurden im DDIVnewsletter die Wahlprogramme im Hinblick auf die Wohnungs- und Immobilienpolitik beleuchtet. Insbesondere die Mietenpolitik, die Eigenheim- und Wohnungsbauförderung wurden dabei von den Parteien in den Blick genommen.
Eigenheimförderung
Bei der Eigenheimförderung bestehen bei Koalitionären unterschiedliche Ansatzpunkte, aber über den Bedarf einer zielgruppengerechten Förderung sind sich alle einig. Im Fokus der CDU stehen dabei auch Familien, die beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden sollen. Die CDU plädiert daher für die Einführung eines Baukindergeldes in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr. Darüber hinaus plant sie eine Absenkung der Grunderwerbsteuer durch einen Freibetrag. Die FDP erachtet die großzügigere Ausweisung von Baugebieten als einen notwendigen Baustein, um den Wohnungsbau besser zu fördern. Junge Familien sollen beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden. Die Liberalen sprechen sich daher für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer in Höhe von 500.000 Euro für den Ersterwerb aus. Die Grünen wollen Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen besser fördern. Eine deutliche Senkung der Grunderwerbsteuer lehnen Die Grünen allerdings ab. Grundsätzlich dürften bei der Eigenheimförderung allerdings wohl keine großen Auseinandersetzungen zu erwarten sein, da nur über das wie nicht jedoch über das ob entschieden werden muss.
Wohnungsbauförderung
CDU und FDP setzen bei der Wohnungsbauförderung auf die Erhöhung der Normalabschreibung von 2 auf 3 Prozent. Zusätzlich soll nach dem Willen der Union eine bundeseinheitliche Musterbauordnung die Rechtsicherheit stärken. Während die FDP neben einer Zweckbindung der Bundesmittel für den Wohnungsbau auch die Erhöhung der jährlichen Abschreibungsrate auf 3 Prozent fordert, lehnen die Grünen letzteres ab.
Mietenpolitik
Bei der Mietenpolitik treten die wohnungspolitischen Unterschiede der drei Parteien vor allem aber zwischen FDP und Grünen offensichtlich zutage. Während die Liberalen die Mietpreisbremse ersatzlos streichen wollen, da eine Begrenzung der Miete Investitionen in mehr Wohnraum verhindere, wollen die Grünen die Mietpreisbremse verschärfen. Konkret sollen alle bisherigen Ausnahmeregelungen z. B. bei umfassenden Modernisierungen abgeschafft werden. Am Ende könnte sich bei einer möglichen Jamaika-Koalition wohl die Position der Union durchsetzen: Beibehaltung der Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Form. Da jedoch insbesondere die Grünen in Großstädten viele Wähler haben, die von steigenden Mieten unmittelbar betroffen sind, könnte sich die Mietenpolitik zu einem umkämpften Thema im schwarz-gelb-grünen Dreierbündnis entwickeln.
Von Januar bis Juli wurde der Bau von insgesamt 199.400 Wohnungen genehmigt. Dies sind 6,6 Prozent oder rund 14.200 Objekte weniger als in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016. Gegen diesen Trend lagen die Genehmigungen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen leicht im Plus.
Die Anzahl genehmigter Wohnungen in Mehrfamilienhäusern erreichte mit insgesamt 96.300 Wohnungen somit den höchsten Wert für den Zeitraum Januar bis Juli seit 20 Jahren. Zum Vergleich: In den ersten sieben Monaten 1997 wurden insgesamt 135.100 Wohnungen in diesem Segment genehmigt. Auch Eigentumswohnungen verzeichneten ein leichtes Plus. So wurden von Januar bis Juli insgesamt 0,2 Prozent oder 75 mehr Wohnungen errichtet als im Vergleichsjahreszeit 2016. Demgegenüber sanken die Zahlen genehmigter Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Wohnheimen.
Detaillierte Zahlenreihen sind beim Statistischen Bundesamt abrufbar.
Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter und Makler beschlossen. Zuvor verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz.
Unter Tagesordnungspunkt 11 verabschiedete der Bundesrat heute das Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter (BR-Drs.: 610/17). Voraussichtlich im Oktober wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz sieht neben der erforderlichen Erlaubniserteilung auch eine Weiterbildungs- sowie eine Informationspflicht über Qualifikation und Weiterbildung des Verwalters gegenüber dem Verbraucher vor. Die Erlaubnispflicht umfasst dabei auch den Mietverwalter. Eigens hierfür wurde der Begriff des Wohnimmobilienverwalters festgeschrieben, der die Wohnungseigentums- und Mietverwaltung umfasst. Die erforderlichen Erlaubnisvoraussetzungen für den Wohnimmobilienverwalter sind geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung Der Sachkundenachweis für Verwalter und Makler, wie noch vom Bundeskabinett im August 2016 beschlossen, entfiel. In einer ausführenden Verordnung wird das Bundeswirtschaftsministerium nun weitere Details für die Praxis festlegen.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenorganisation des Gewerbes begrüßt prinzipiell das Gesetz, da nun erstmals Mindestanforderungen für die Verwaltertätigkeit festgeschrieben wurden. Fraglich bleibt jedoch, ob es damit zu einem deutlich höheren Verbraucherschutz für Eigentümer und Mieter kommen wird. Ob eine 20-Stunden-Weiterbildungspflicht wiederkehrend alle drei Jahre ausreichend ist, um als Verwalter mehr als 60 Gesetze und Verordnungen rechtssicher anwenden zu können, darf bezweifelt werden. Eine Grundqualifikation zur Aufnahme der Tätigkeit als Verwalter ist damit nicht erreicht. Wir halten daher an der Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter fest, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Reform des Wohnungseigentumsgesetzes dringend notwendig
Verbesserungsbedarf sieht der Spitzenverband der Immobilienverwalter auch vor dem Hintergrund von knapp 290.000 jährlichen Prozessen, die zu Wohnraummiet- und Wohnungseigentumsrecht vor deutschen Gerichten ausgetragen werden. Das sind knapp 25 Prozent aller jährlichen Zivilgerichtsverfahren. Um diese Zahl signifikant zu senken, bedarf es einer besseren Qualifikation des Berufsstandes. Aber ebenso muss der nächste Deutsche Bundestag endlich eine Reform des Wohnungseigentumsrechtes einleiten. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn der Gesetzgeber weiter eine umfassende Novellierung nicht auf den Weg bringt, appelliert DDIV-Geschäftsführer Kaßler an die Politik.
Hintergrund
Der abschließenden Beratung des Gesetzes im Bundesrat gingen im Juni die Lesungen im Deutschen Bundestag sowie eine öffentliche Anhörung am 29. März voraus, bei dem der DDIV für die Immobilienverwaltungsbranche sprach. Erst nach zähem Ringen erreichte die Regierungskoalition eine Einigung. Dem DDIV gelang es am Ende des Verfahrens auf eine Weiterbildungspflicht sowohl für Gewerbetreibende als auch die Objektbetreuer zu drängen und die Regelung auch auf den Mietverwalter auszudehnen.
3.375 Zeichen