Aktuelle Meldungen des DDIV
In Deutschland wird zu wenig und zu langsam gebaut. Von Januar bis September 2017 wurden sieben Prozent weniger Wohnungen genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Dies wirkt sich auch auf die Fertigstellungszahlen aus. Die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen möchte nun gegensteuern und die Bauordnung reformieren, um den Wohnungsbau anzukurbeln.
Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie
Die Novelle sieht unter anderem vor, die Aufstockung bestehende Gebäude zu erleichtern und die Bestimmungen zum Einbau eines Fahrstuhls oder neuer Parkplatze zu lockern. Das erspare aufwendige Umbaumaßnahmen im ermögliche in vielen Fällen eine barrierefreie Erschließung. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für eine papierlose und unbürokratischere Bearbeitung von Bauanträgen geschaffen werden. Langwierige Behördengänge könnten so entfallen. Auch der Einbau von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge soll künftig ohne Baugenehmigungen erfolgen können. In Städten wie Frankfurt am Main, die mit einer hohen Leerstand bei älteren Bürogebäuden kämpfen, soll darüber hinaus die Umwandlung zu Wohnungen erleichtert werden.
Der VDIV Hessen e. V. brachte im Vorfeld der parlamentarischen Beratung gemeinsam mit der AWI-Hessen eine Stellungnahme ein und befürwortete u. a. die Potentiale von Aufstockungen und die Lockerung der Bestimmungen beim Einbau eines Fahrstuhls oder der Bereitstellung neuer Parkplätze.
Die Novelle wurde vergangene Woche in den Landtag eingebracht.
Die Europäische Kommission hat da Mieterstromgesetz beihilferechtlich genehmigt. Das Gesetz trat bereits im Juli 2017 in Kraft. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, könne die Förderung jetzt starten.
Mit der Regelung wird der Ausbau der Solarenergie auf Miethäuern unterstützt. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch, dass der Strom auf dem Dach erzeugt wird und an Endverbraucher im Gebäude selbst oder in unmittelbaren räumlichem Zusammenhang geliefert wird (der » DDIV berichtete » hier und » hier...). Nicht verbrauchter Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden. Der Mieterstromzuschlag wird als Abschlag auf die Einspeisevergütung gewährt.
Vorgesehen war, dass bereits ab 2017 erste größere Stromverbraucher mit neuen und vernetzten Stromzählern, sog. Smart Metern, ausgestattet werden. Dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zufolge, sei jedoch nicht vor Mitte 2018 mit der Einführung zu rechnen.
Grund hierfür seien die Kommunikationseinheiten der Geräte, die noch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden müssen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt, so dass sich der Zeitplan weiter verzögere.
Laut Gesetz müssen herkömmliche Stromzähler bereits ab diesem Jahr gegen Smart Meter ausgetauscht werden. Sie sollen Haushalte beim Stromsparen helfen. Bis 2032 sind Netzbetreiber angewiesen, alte Stromzähler auszutauschen. Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von unter 6 000 Kilowattstunden erhalten dann einen digitalen, aber nicht vernetzten, Zähler.