Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Laut einer neuen Studie des Pestel-Instituts im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) werden ab 2035 rund 24 Millionen Menschen älter als 65 Jahre sein etwa 6 Prozent mehr als heute. Die Marktforscher warnen angesichts der demografischen Entwicklung vor einer grauen Wohnungsnot, denn allein bis 2030 müssten bundesweit knapp 3 Millionen altersgerechte Wohnungen zusätzlich erbaut werden, um den wachsenden Bedarf zu decken.
Deutschland muss sich umbauen, fordert BDB-Präsident Stefan Thurn angesichts dieser Herausforderung. Für ihn steht fest, dass nicht nur beim Neubau der Fokus verstärkt auf das altersgerechte Bauen liegen müsse. Ein Großteil der seniorengerechten Wohnungen müsse auch durch den Umbau bereits vorhandener Wohnungen entstehen. Hierfür seien allerdings allein bis 2030 rund 50 Milliarden Euro Investitionen und mindestens 5,6 Milliarden Euro an Fördermitteln erforderlich. Laut Pestel-Studie sind jährlich rund 50 Millionen Euro Fördergelder notwendig, um seniorengerecht zu bauen bzw. zu sanieren. Der BDB fordert daher mehr Unterstützung vom Staat in Form von Beratungs- und Förderprogrammen.
Senioren-Umzugswelle erwartet
Die Marktforscher rechnen damit, dass der Anteil der Senioren, die für ihren Lebensunterhalt auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, in den kommenden 20 Jahren von derzeit 3 auf 25 bis 35 Prozent steigen werde. Die Studie kommt daher zu dem Schluss, dass sich viele Neu-Senioren ihre bisherigen Wohnungen dann wohl nicht mehr leisten können und so gezwungen seien, in kleinere Wohnungen umzuziehen oder gemeinschaftliche Wohnformen zu nutzen. Angesichts steigender Mieten in den Ballungsräumen wird es für Senioren allerdings künftig schwieriger eine passende Wohnung zu finden. Die Folge: Wer sich die Mietwohnung nicht mehr leisten kann, wird künftig wohl nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch den Wohnort wechseln müssen. Die Marktforscher plädieren daher für mehr bezahlbares Seniorenwohnen, bei dem die Betroffenen in ihrem sozialen Umfeld bleiben können. Gerade für einkommensschwache Haushalte in ländlichen Regionen müsse es daher umfassende Beratungsangebote geben, damit mehr Menschen bei der Organisation von Umbauten in der eigenen Wohnung oder bei geplanten Umzügen unterstützt werden.
Knapp 88 Prozent des bisher beantragten Baukindergeldes fließen in den Erwerb von Bestandsimmobilien. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor. Der Nutzen der Förderung bleibt somit weiter im Gespräch.
Das Baukindergeld verfehlt klar seinen Zweck. Es kurbelt keinen Neubau von Wohnungen an, sondern subventioniert den Kauf von bestehenden Häusern. Das sind nur Mitnahmeeffekte. Gefördert wird vor allem die Mittelschicht auf dem Land, urteilt Caren Lay, Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion die Linke. Sie bezieht sich mit ihrer Kritik auch auf die im Dezember veröffentlichten Zahlen der Bundesregierung. Demnach haben seit dem Start der Förderung im September 2018 rund 56.000 Familien das Baukindergeld beantragt. Von diesen investierten nur rund 12 Prozent in einen Neubau, 87 Prozent planen den Erwerb eines Bestandsgebäudes.
Für Lay steht fest, dass das Baukindergeld keine Entspannung auf den städtischen Wohnungsmärkten bringen werde. Ihre Fraktion plädiert für ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild. Dies würde die Eigentumsquote erhöhen und die Altersvorsorge der Bürger stärken.
Über das Baukindergeld
Das Baukindergeld soll Familien den Zugang zu Wohneigentum erleichtern und ist Teil der Wohnraumoffensive der Bundesregierung. Für den Bau oder Kauf einer Immobilie erhalten Familien pro Kind und Jahr 1.200 Euro, der Förderzeitraum erstreckt sich auf zehn Jahre. Gewährt wird die Förderung für Familien und Alleinerziehende mit einem Kind bis zu einer Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem jährlichem Haushaltseinkommen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Voraussetzung ist zudem, dass die Immobilie selbst genutzt wird und die Antragsteller frühestens am 1. Januar 2018 und spätestens am 31. Dezember 2020 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten haben. Das Baukindergeld wird voraussichtlich ab März 2019 ausgezahlt.
Der Spitzenverband der Branche ruft Immobilienverwaltungen bundesweit auf, über ihre skurrilsten und fragwürdigsten Erlebnisse zu berichten, die das nicht zeitgemäße Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verursacht. Politik und Praxis liegen erfahrungsgemäß häufig weit auseinander. Daher wollen wir dem Gesetzgeber und der deutschen Politik auch mit praktischen Beispielen und Absurditäten des Immobilienverwalteralltags die enorme Reformbedürftigkeit des WEG aufzeigen, erläutert Martin Kaßler, Geschäftsführer beim Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), die Initiative.
Welche fragwürdigen Auswirkungen haben die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) auf Eigentümergemeinschaften? Wo läuft es dem gesunden Menschenverstand zuwider? Welche sinnvollen Handlungen verhindert das WEG in seiner jetzigen Form? Woran scheitern durchaus sinnvolle Maßnahmen in Eigentümergemeinschaften? Wie lange wurden Gerichte in Anspruch genommen, und was waren die absurdesten Klagen? Was sprechen Verwalter gegenüber Eigentümern in Versammlungen womöglich nur ungern an, weil sie eine Flut an Auseinandersetzungen befürchten?
Die eingereichten Erfahrungen will der DDIV aufbereiten und mit ihnen seine wissenschaftlich-juristischen Ausarbeitungen zur zwingend erforderlichen Reform des WEG flankieren. Bereits seit 2012 engagiert sich der Verband für eine weitreichende und praxisorientierte Novelle dieses Gesetzes sowie seine dringend notwendige Harmonisierung mit dem Mietrecht. Hierfür gab der Verband bereits umfassende Stellungnahmen ab, ließ wegweisende Gutachten erstellen und initiierte einen öffentlichkeitswirksamen Appell an die Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley. Denn das veraltete WEG führt nicht nur zu zehntausenden Gerichtsverfahren jedes Jahr, sondern mindert auch die Attraktivität von Wohnungseigentum als wesentliche Säule der privaten Altersvorsorge und verhindert den Einzug der Digitalisierung in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Immobilienverwaltungen können dem DDIV per E-Mail an » weg-reform@ddiv.de knapp ihre absurdesten und skurrilsten Fälle schildern. Die Einsendungen werden anonymisiert aufbereitet. Unter allen Einsendern verlost der DDIV drei Kompakttickets für den 27. Deutschen Verwaltertag am 12. und 13. September 2019 in Berlin.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bleibt auch 2019 ein wichtiges Thema für Immobilienverwaltungen. Im vergangenen Jahr ließ der DDIV praxisrelevante Verfahrensverzeichnisse und Musteranschreiben anfertigen und stellte sie den Mitgliedern seiner Landesverbände kostenlos zur Verfügung. Die Kanzlei Groß Rechtsanwälte bietet Immobilienverwaltungen mit verschiedenen Leistungspaketen zusätzliche Unterstützung.
Die Datenschutzgrundverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018 und stellt zusätzliche Anforderungen an die Verwaltung von Immobilien: IT-Systeme und Infrastruktur müssen datenschutzkonform sein, Verfahrensverzeichnisse müssen Prozesse dokumentieren und eventuell muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Vermeiden Sie hohe Bußgelder und setzen Sie die Anforderungen der DSGVO in Ihrem Unternehmen um. Mit den Leistungspaketen der Kanzlei Groß Rechtsanwälte erhalten Sie von der kostengünstigen Basislösung bis hin zum rundum-sorglos-Premiumpaket optimal zugeschnittene Angebote, die Ihren Anforderungen gerecht werden. Mitglieder der DDIV-Landesverbände erhalten die Pakete zu besonders attraktiven Konditionen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: » https://www.lewento.de/ddiv
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) ruft Immobilienverwaltungen bundesweit zur Teilnahme an der größten und wichtigsten Branchenumfrage auf. Das 7. DDIV-Branchenbarometer thematisiert neben Verwaltervergütung, Kostenstruktur und Sanierungsmaßnahmen auch die Mitarbeiter- und Unternehmensentwicklung.
Hat sich der alarmierende negative Trend bei energetischen Sanierungen in Eigentümergemeinschaften verschärft? Welche Entwicklungen gibt es bei Mieterstromprojekten, altersgerechtem Umbau und Fragen der Elektromobilität? Wie entwickelten sich Vergütung und Umsatz von Immobilienverwaltungen, und welche Zukunftsperspektiven sehen die Unternehmen? Diese und weitere Fragestellungen will das diesjährige Branchenbarometer beantworten.
Zudem erhebt die Umfrage u.a. Daten zum anorganischen Wachstum von Immobilienverwaltungen, möglichen Akquisemaßnahmen und wie sich rechtliche Auseinandersetzungen gestalten. Auch die Personalentwicklung in Immobilienverwaltungen wird detailliert beleuchtet.
Neu in diesem Jahr: Ergebnisse nur für Teilnehmer kostenfrei
Das DDIV-Branchenbarometer ist der wichtigste Indikator zum Abgleich betriebswirtschaftlicher Kennzahlen unserer Branche. Allerdings stellen wir fest, dass es immer mehr Trittbettfahrer gibt, die diese Daten nutzen. Das kann nicht im Interesse der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen sein. Deshalb erhalten künftig nur noch teilnehmende Unternehmen die Ergebnisse kostenfrei auch vor dem Hintergrund, dass wir dieses Engagement honorieren möchten, erläutert DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Bereits seit 2013 stellt der DDIV mit dem Branchenbarometer Unternehmen, Politik und Medien wichtige Kennzahlen zur Verfügung. Im vergangenen Jahr nahmen 476 Unternehmen an der Umfrage teil.
Der Fragebogen kann ausschließlich online unter www.ddiv.de/branchenbarometer bis
zum 29. März 2019 ausgefüllt werden. Die Umfrage nimmt rund 25 Minuten in Anspruch.
Alle Daten werden anonymisiert erhoben und nur im Rahmen der Umfrage ausgewertet. Unter allen Teilnehmern verlost der DDIV drei Kompakttickets für den 27. Deutschen Verwaltertag am 12. und 13. September 2019.