Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Die ersten 4.200 Familien haben Ende März den Förderzuschuss für den Kauf der eigenen vier Wände erhalten und profitieren vom neugeschaffenen Baukindergeld. Ziel der Förderung ist es, Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnungen zu unterstützen. Seit September 2018 können entsprechende Förderanträge bei der KfW gestellt werden.
Laut Bundesbauminister Horst Seehofer haben bereits etwa 83.000 Familien das Baukindergeld beantragt. Die meisten Anträge sind bei der KfW von Familien aus Nordrhein-Westfalen eingegangen, dicht gefolgt von Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind, das jünger ist als 18 Jahre, gilt für den erstmaligen Erwerb oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung. Bedingung ist, dass die Immobilie für mindestens zehn Jahre selbstgenutzt wird. Mit der Förderung, die über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren ausgezahlt wird, erhalten Familien mit Kindern und Alleinerziehende also bis 12.000 Euro pro Kind als Unterstützung beim Immobilienkauf. Weiterführende Informationen und Möglichkeiten zur Beantragung finden Sie auf der » Seite der KfW.
Nach langer Verzögerung ist das Zensusgesetz, das die operative Durchführung des Zensus 2021 regelt, nun im Bundestag angekommen. In erster Lesung wurde der Gesetzentwurf an die beteiligten Ausschüsse verwiesen. Gleichzeitig hat der Bundesrat zum Gesetz Stellung bezogen und weitreichende Ergänzungen der Erhebungsmerkmale gefordert.
Zensusgesetz 2021 in der 1. Lesung
Der Entwurf für das Zensusgesetz (BT-Drs. 19/8693), das unter anderem die detaillierte Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung im Mai 2021 regelt, wurde am 4. April 2019 unter TOP 19 im Bundestag in erster Lesung diskutiert. Im Anschluss wurde die Vorlage an den federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Der Entwurf des Gesetzes hatte sich immer wieder verzögert, da ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des vergangenen Zensus anhängig war. Diese wurde erst im vergangenen September bescheinigt, weshalb die Arbeiten am Gesetz verspätet begannen.
Der nun ins Parlament eingebrachte Entwurf beschränkt sich bei den Erhebungsmerkmalen für Wohngebäude im Kern auf den Mindestkatalog, den die EU-Richtlinie vorgibt. Hierzu zählen die Eigentumsverhältnisse, Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Wohnungen und Heizungsart. Zusätzlich werden noch sogenannte Wohnungsmerkmale abgefragt: Art der Nutzung, Wohnfläche, Anzahl der Räume, Namen von bis zu zwei Bewohnern und die Zahl der Bewohner.
Bundesrat meldet Änderungsbedarf an
Der Gesetzentwurf wurde bereits Ende März im federführenden Innenausschuss des Bundesrats beraten. In der entsprechenden Ausschussempfehlung (BR-Drs. 100/1/19) sieht der Bundesrat umfangreichen Änderungsbedarf hinsichtlich der Erhebungsmerkmale. Bei Gebäuden regt der Bundesrat die Erweiterung des Merkmalkatalogs auf den Energieträger sowie den energetischen Gebäudezustand an. Zudem sollen bei Wohnungen zusätzlich die Art der Nutzung, Leerstandsdauer und -gründe, Wohnungsfläche, Zahl der Räume sowie die Nettokaltmiete abgefragt werden.
Die Ausschussempfehlung wurde am 12. April vom Bundesrat beschlossen. Die Bundesregierung kann zu dem Entschluss des Bundesrats eine Gegenäußerung vornehmen.
Weiterer Zeitplan
Das Gesetz wird wohl Anfang Mai in den Bundestagsausschüssen beraten, möglicherweise wird es auch eine Sachverständigenanhörung geben. Die Verabschiedung des Gesetzes soll auf jeden Fall noch vor der Sommerpause erfolgen.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter ist bereits seit geraumer Zeit mit den zuständigen Stellen im Statistischen Bundesamt sowie im Innenministerium im Gespräch und wird sich im parlamentarischen Verfahren gegen eine unverhältnismäßige Erweiterung der Erhebungsmerkmale aussprechen, wenn dadurch Immobilienverwaltungen über Gebühr belastet werden.
Der Kurzurlaub steht an und die Suche nach einer geeigneten Unterkunft beginnt. Über eine Onlineplattform wird man schnell fündig. Solche Vermittlungsportale für Privatwohnungen sind nicht mehr nur in Großstädten aktiv und werden dort kontrovers diskutiert. Auch für ländliche Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt sind sie eine Herausforderung. Das sehen auch die Fraktionen CDU und SPD im mecklenburgischen Landtag so. Sie wollen eine Prüfung rechtlicher Möglichkeiten zur Eindämmung.
Von 1996 bis zum Jahr 2004 gab es in Mecklenburg-Vorpommern die Wohnraumzweckentfremdungsverordnung. Diese wurde 2004 aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und des zu diesem Zeitpunkt entspannten Wohnungsmarktes aufgehoben. Seitdem haben sich in einigen Regionen Mecklenburgs die Bedingungen verändert, und bezahlbare Wohnungen sind für Mietinteressenten mancherorts nur schwer zu finden. Die verschärfte Situation haben die Fraktionen CDU und SPD zum Anlass genommen, den Landtag mit einer Prüfung zu beauftragen, ob und wie zeitnah ein rechtlicher Rahmen für die Kommunen geschaffen werden kann, mit dem sie gegen eine mögliche Zweckentfremdung vorgehen können.
Eine aktuelle Analyse der geomap GmbH aus Leipzig hat sich die Mietpreisentwicklung von 2017 und 2018 angeschaut und bestätigt: Die Mietpreise sind bundesweit weiter nach oben gegangen. Die drei größten deutschen Städte haben, wie zu erwarten, mit den größten Preissteigerungen zu kämpfen.
Die Münchener Innenstadt belegt Platz 1 im Ranking um die Mietspreisspirale. Hier ist ein Anstieg von rund 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen: Für eine Mietwohnung zahlte ein Mieter im Jahr 2018 durchschnittlich 23,29 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Vorjahr waren es noch 18,92 Euro. Für die Gesamtstadt München liegt der Wert der Mietpreissteigerung immerhin noch bei 20,5 Prozent. Gefolgt wird München von Hamburg mit einer Steigerung der Mietkosten um 19,6 Prozent. In Berlin war mit 17,4 Prozent in Kreuzberg die größte Mietpreissteigerung zu finden. Mieter zahlten hier im Jahr 2018 durchschnittliche Mietkosten von 12,89 Euro pro Quadratmeter.
Es gibt aber auch mietpreisstabile Regionen. Dazu gehören Teile Baden-Württembergs, Sachsen-Anhalts, Sachsens sowie Mecklenburg-Vorpommerns. In nur vier Regionen sind Mietpreisrückgänge von bis zu 1,1 Prozent zu verzeichnen. Diese liegen in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.
Kommt das Ende der Mietpreissteigerung?
Auch wenn seit Jahren vor allem in den Ballungsgebieten die Preise für Mieten stetig steigen, geht das Berliner Forschungsinstitut Empirica davon aus, dass dieser Trend bald vorbei sein könnte. Eine aktuelle » Studie liefert den Grund, der einer einfachen marktwirtschaftlichen Regel folgt: Sobald genügend Wohnraum zur Verfügung steht, werden die Mietpreise nicht weiter anziehen. Nach Berechnungen von Reiner Braun, Autor der Studie, werden mittlerweile ausreichend Wohnungen gebaut, um die sogenannte Fertigstellungslücke in naher Zukunft zu schließen. Zwar gibt die Studie noch keine Entwarnung für den Wohnungsmarkt. Es sei aber Licht am Ende des Tunnels zu sehen.
Bündnis 90/Die Grünen haben Anfang April ihren Entwurf für ein Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz (BT-Drs. 19/8827) in den Deutschen Bundestag eingebracht (der » DDIV berichtete). Nach der ersten Lesung geht er zur Beratung in die Ausschüsse, wo noch einmal ausführliche Diskussionen zu erwarten sind. Ziel eines solchen Gesetzes ist es, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mietnebenkosten abzuschaffen.
Dafür sollen das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Betriebskostenverordnung geändert werden. Als Begründung heißt es von den Grünen: Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter folgt dem Grundsatz Eigentum verpflichtet. Die Grünen erhoffen sich eine Entlastung der Mieter. Gleichzeitig erwarten sie, dass sich dadurch die notwendige Neuordnung der Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer vereinfacht. Ob aber mit dem Ende der Umlagefähigkeit tatsächlich eine langfristige Entlastung für die Mieter und damit eine Stabilisierung der Wohnkosten erreicht werden kann, ist fraglich.