Aktuelle Meldungen des DDIV
Die EU-Kommission verklagt die Bundesrepublik Deutschland wegen der Aufrechterhaltung der verbindlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Hintergrund ist das 2015 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren, mit dem die Kommission auch ihre Zuständigkeit für die inländische Niederlassungsfreiheit in Anspruch nahm.
Folgt man der Argumentation der Kommission, dann behindert die HOAI die Niederlassungsfreiheit durch die darin geregelten Mindestsätze. Nach Ansicht der Kommission verhindern diese Mindestsätze, dass sich auch ausländische Architekten- oder Ingenieurbüros in Deutschland niederlassen können. Dies behindere den innereuropäischen Wettbewerb. Bereits im Vorfeld hatten deutsche Kammern und Verbände, u. a. die Bundesarchitektenkammer, für die Honorarordnung gekämpft und die Bundesregierung von der Bedeutung der Ordnung vor allem für die Qualität der Architektenleistung und den Verbraucherschutz überzeugt. So belege die steigende Zahl der Architektenbüros in Deutschland, dass die HOAI kein Hindernis für die Niederlassung neuer Büros darstelle.
Handwerkstätigkeiten oder haushaltsnahe Dienstleistungen können künftig stärker steuerlich abgesetzt werden. Für handwerkliche Arbeiten liegt der abziehbare Höchstsatz bei 1.200 Euro, für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt er 4.000 Euro. Unter anderem sind nun auch Lohnkosten absetzbar, die beim Schneeräumen auf Gehwegen vor dem eigenen Grundstück anfallen.
Was ändert sich?
Neu ist unter anderem, dass der Begriff im Haushalt zukünftig auch das angrenzende Grundstück einschließt, sofern die Arbeiten oder Dienstleistungen dem eigenen Grundstück dienen. Dies trifft beispielsweise auf die Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück zu. Darüber hinaus können auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze steuerlich begünstigt sein. Die neuen Regelungen sehen zudem vor, dass die Prüfung einer Anlage auf ihre ordnungsgemäße Funktion ebenso eine Handwerkerleistung ist, wie die Beseitigung eines Schadens. Dies betrifft z. B. Dichtheitsprüfungen von Leitungen, Kontrollmaßnahmen des TÜVs an Fahrstühlen oder die Überprüfung von Blitzschutzanlagen. Auch die Betreuung und Versorgung von Haustieren in den eigenen vier Wänden ist künftig steuerlich absetzbar, da Füttern, Ausgehen oder Fellpflege als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden.
Bauen in der Stadt soll einfacher werden. Im Kampf gegen Wohnraummangel und steigende Mieten will die Bundesregierung eine neue Baugebietskategorie Urbanes Gebiet einführen. Geplant sind u. a. lockere Lärmvorschriften und beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne. Der Gesetzentwurf wurde vergangenen Mittwoch im Kabinett verabschiedet.
Das Urbane Gebiet soll laut Bundesbauministerium sowohl für Wohnungen als auch für Gewerbe genutzt werden. Kommunen können so eine höhere Dichte und eine bessere Durchmischung erreichen.
Kleine Städte und Ortschaften profitieren von den Bundesmitteln der Städtebauförderung. Nach Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesbauministerium, Florian Pronold, flossen seit dem Start des Städtebauförderungsprogramms 1971 mehr als 7 Milliarden Euro in ländliche Kommunen. Somit erhielten ländliche Kreise rund 47 Prozent der gesamten Städtebauförderung des Bundes.
Diese Investitionen sollen vor allem kleinere Städten und Gemeinden als lebenswerte Orte für Wohnen, Kultur und Arbeit erhalten und auch die Daseinsvorsorge sichern. Die Städtebauförderung ist seit jeher ein wichtiger Baustein der bundesweiten Stadtentwicklungspolitik und wurde zu Beginn der laufenden Legislaturperiode von 455 auf 700 Millionen Euro erhöht. Ab 2017 werden die Fördergelder nochmals auf 790 Millionen Euro jährlich aufgestockt.
Mehr Geld für das Wohnungswesen und den Städtebau
Für den Haushalt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sind 2017 rund 5,6 Milliarden Euro vorgesehen knapp 1 Milliarde mehr als noch 2016. Ein Großteil der Haushaltsmittel rund 3,6 Milliarden Euro stehen dabei für den Wohnungs- und Städtebau zur Verfügung. Die Bundesbauministerin betonte, dass dies einer Steigerung von 24 Prozent entspreche. Von den Geldern soll auch der soziale Wohnungsbau profitieren, dessen Etat verdreifacht wird.
In Reaktion auf den von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzplan 2050, der eine kurzfristig hinzugefügte zusätzliche Mehrbelastung für den Gebäudesektor in Deutschland enthält, sehen die großen Verbände der deutschen Immobilienwirtschaft vorerst keine Grundlage mehr für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bundesregierung im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die am 11. November 2016 bekannt gewordene durch Bauministerin Hendricks noch kurzfristig veranlasste Verschärfung der Einsparziele im Gebäudesektor um acht Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2030.
DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler erklärte hierzu: Unter dem Eindruck der angespannten Wohnungsmärkte in den Ballungsgebieten und des anhaltenden Zustroms nach Deutschland würde eine weitere Verschärfung der energetischen Auflagen den dringend benötigten Neubau bremsen und die Bewirtschaftungskosten weiter nach oben treiben. Dies kann nicht im Interesse der Regierung sein und ist vor allem auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Bündnis-ses für bezahlbares Wohnen und Bauen nicht zielführend.
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