Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
Eine aktuelle Analyse der geomap GmbH aus Leipzig hat sich die Mietpreisentwicklung von 2017 und 2018 angeschaut und bestätigt: Die Mietpreise sind bundesweit weiter nach oben gegangen. Die drei größten deutschen Städte haben, wie zu erwarten, mit den größten Preissteigerungen zu kämpfen.
Die Münchener Innenstadt belegt Platz 1 im Ranking um die Mietspreisspirale. Hier ist ein Anstieg von rund 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen: Für eine Mietwohnung zahlte ein Mieter im Jahr 2018 durchschnittlich 23,29 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Vorjahr waren es noch 18,92 Euro. Für die Gesamtstadt München liegt der Wert der Mietpreissteigerung immerhin noch bei 20,5 Prozent. Gefolgt wird München von Hamburg mit einer Steigerung der Mietkosten um 19,6 Prozent. In Berlin war mit 17,4 Prozent in Kreuzberg die größte Mietpreissteigerung zu finden. Mieter zahlten hier im Jahr 2018 durchschnittliche Mietkosten von 12,89 Euro pro Quadratmeter.
Es gibt aber auch mietpreisstabile Regionen. Dazu gehören Teile Baden-Württembergs, Sachsen-Anhalts, Sachsens sowie Mecklenburg-Vorpommerns. In nur vier Regionen sind Mietpreisrückgänge von bis zu 1,1 Prozent zu verzeichnen. Diese liegen in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.
Kommt das Ende der Mietpreissteigerung?
Auch wenn seit Jahren vor allem in den Ballungsgebieten die Preise für Mieten stetig steigen, geht das Berliner Forschungsinstitut Empirica davon aus, dass dieser Trend bald vorbei sein könnte. Eine aktuelle » Studie liefert den Grund, der einer einfachen marktwirtschaftlichen Regel folgt: Sobald genügend Wohnraum zur Verfügung steht, werden die Mietpreise nicht weiter anziehen. Nach Berechnungen von Reiner Braun, Autor der Studie, werden mittlerweile ausreichend Wohnungen gebaut, um die sogenannte Fertigstellungslücke in naher Zukunft zu schließen. Zwar gibt die Studie noch keine Entwarnung für den Wohnungsmarkt. Es sei aber Licht am Ende des Tunnels zu sehen.
Bündnis 90/Die Grünen haben Anfang April ihren Entwurf für ein Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz (BT-Drs. 19/8827) in den Deutschen Bundestag eingebracht (der » DDIV berichtete). Nach der ersten Lesung geht er zur Beratung in die Ausschüsse, wo noch einmal ausführliche Diskussionen zu erwarten sind. Ziel eines solchen Gesetzes ist es, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mietnebenkosten abzuschaffen.
Dafür sollen das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Betriebskostenverordnung geändert werden. Als Begründung heißt es von den Grünen: Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter folgt dem Grundsatz Eigentum verpflichtet. Die Grünen erhoffen sich eine Entlastung der Mieter. Gleichzeitig erwarten sie, dass sich dadurch die notwendige Neuordnung der Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer vereinfacht. Ob aber mit dem Ende der Umlagefähigkeit tatsächlich eine langfristige Entlastung für die Mieter und damit eine Stabilisierung der Wohnkosten erreicht werden kann, ist fraglich.
Für alle, die ihr Haus vor Einbruch schützen wollen, hat die Förderbank KfW zum 1. April die Produktpalette überarbeitet, für die Zuschüsse möglich sind. Denn der beste Weg, Einbrecher abzuwehren, sind ausreichende Sicherungsmaßnahmen am Gebäude insbesondere an leicht erreichbaren Fenstern und Wohnungstüren.
Für geeignete Abwehrmaßnahmen stellt die KfW im Rahmen des Programms Altersgerecht Umbauen Investitionszuschüsse bereit. Es werden Umbauten zum Einbruchschutz und die Nachrüstung von Gebäuden und einzelnen Wohnungen gefördert. Wer sein Eigenheim also gegen Einbrecher schützen und entsprechende Anpassungen an Bestandsgebäuden vornehmen möchte, kann bis zu 1.600 Euro über dieses Programm erhalten. Rund um das Wohneigentum fördert die KfW zum Beispiel den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, die Nachrüstung von Fenstern und Türen sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.
Zudem hat die KfW das förderfähige Portfolio zum Einbruchschutz noch einmal erweitert und im Hinblick auf die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung angepasst. So können zukünftig auch für bestimmte Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion Fördergelder bei der KfW beantragt werden. Nähere Informationen zum Zuschussprogramm 455-E Einbruchschutz-Investitionszuschuss finden Sie auf der » Seite der KfW.
2018 deutlich weniger Wohnungseinbrüche
Dass ein guter Einbruchschutz sinnvoll ist, hat Bundesinnenminister Horst Seehofer im Rahmen der Vorstellung der aktuellen Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) Anfang April bestätigt. Insbesondere die Wohnungseinbruchsdelikte zeigen eine positive Bilanz. Mit 97.504 registrierten Fällen einschließlich der Einbruchsversuche gibt es eine deutliche Abnahme von 16,3 Prozent. Damit setzt sich die rückläufige Entwicklung fort. Denn bereits 2017 war die Quote der Wohnungseinbrüche um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Hälfte aller Einbrüche scheitert laut Seehofer bereits beim Versuch, in die Wohnung oder ins Gebäude einzudringen. Viele Einbrüche können also durch entsprechende Sicherungseinrichtungen verhindert werden.
Wie das Statische Bundesamt mitteilt, wurden im Jahr 2018 deutschlandweit insgesamt 347.292 Wohnungen genehmigt. Das sind zwar im Vergleich zum Vorjahr etwa 800 Wohnungen oder 0,2 Prozent weniger. Allerdings gab es einen deutlichen Anstieg bei Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten.
Dennoch ist der Rückgang genehmigter Wohnungen insgesamt für das Jahr 2018 unbefriedigend, vor allem mit Blick auf den Wohnungsmarkt, der nicht mehr nur in Ballungsräumen angespannt ist. Zudem wird nicht jede genehmigte Wohnung auch tatsächlich (sofort) gebaut und steht dem Wohnungsmarkt zur Verfügung. Es lassen sich zunächst nur Entwicklungstendenzen ablesen.
Starke Zunahme bei den Mehrfamilienhäusern
Erfreulich sind die Zahlen für den Geschosswohnungsbau mit drei oder mehr Wohnungen. Mit etwa 181.000 Einheiten machten sie 2018 einen Anteil gut 52 Prozent aller genehmigten Wohnungen aus. Im Vergleich zum Jahr 2017 ist das ein Plus von 4,7 Prozent. Die Errichtung von mehrgeschossigen Gebäuden mit Miet- und Eigentumswohnungen liegt also weiter im Trend. Bereits im Vorjahr war hier ein starker Zuwachs zu verzeichnen. Eine sehr gute Nachricht, denn der Bau neuer Wohnungen trägt maßgeblich zur Entspannung des Wohnungsmarktes bei. Auch die Zahl der genehmigten Eigentumswohnungen konnte 2018 weiter zulegen und kletterte auf rund 83.700. Dies entspricht einem Plus von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) stieg die Zahl der Genehmigungen im Bereich Mehrfamilienhäuser vor allem in den Großstädten. Spitzenreiter ist nach Angaben des BBSR Berlin mit 24.371 Wohnungen, gefolgt von München mit 12.581, Hamburg mit 11.087 sowie Frankfurt am Main mit 7.326 und Leipzig mit 3.850 genehmigten Wohnungen. In den sieben größten deutschen Städten wurde im vergangenen Jahr ein Fünftel aller Baugenehmigungen erteilt.
Mehr Baugenehmigungen im Januar 2019
Anfang April gab es erfreuliche Nachrichten aus dem Statistischen Bundesamt: Insgesamt wurde allein im Januar 2019 der Bau von 27.100 Wohnungen genehmigt. Das sind rund 2.300 beziehungsweise 9,1 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Einfamilienhäuser verzeichneten ein Plus von 5,6 Prozent, Zweifamilienhäuser von 6,6 Prozent und Mehrfamilienhäuser von 6,3 Prozent. Insbesondere die Eigentumswohnungen verzeichneten mit +10,5 Prozent erneut einen kräftigen Zuwachs.
Insgesamt 37 Verbände darunter auch der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter haben sich mit einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesumweltministerin Svenja Schulze, Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesbauminister Horst Seehofer gewandt. Sie fordern darin, endlich eine steuerliche Fördermöglichkeit für die energetische Sanierung von Gebäuden umzusetzen.
Seit 2011 diskutieren Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung über finanzielle Anreize für Wohnungsunternehmen und Eigentümer, damit diese die energetische Sanierung ihrer Bestände vorantreiben können. Denn gerade im Gebäudesektor gibt es erhebliche Energieeinsparpotentiale, die wesentlich dazu beitragen können, dass Deutschland die gesteckten Klimaziele erreichen kann. Da auch für den Bundeshauhalt 2020 bislang keine entsprechenden Instrumente der Steuererleichterung vorgesehen sind, haben sich die unterzeichnenden Verbände noch einmal mit Nachdruck an die Politik gewandt. Das Vorhaben Steuerförderung für Gebäudesanierungen müsse mit dem Bundeshaushalt 2020 endlich umgesetzt werden und dulde keinen Aufschub.