Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
2020 erteilten bayerische Behörden trotz Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie Baugenehmigungen oder Genehmigungsfreistellungen für 77.743 Wohnungen. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik waren dies knapp drei Prozent mehr als im Vorjahr – und so viele wie seit 22 Jahren nicht mehr.
In neuen Mehrfamilienhäusern wurden 40.040 Wohnungen genehmigt und damit fast neun Prozent mehr als noch 2019. Eine Zunahme der Baugenehmigungen gab es vor allem in ländlicheren Gebieten. In den Landkreisen stieg die Zahl um gut sechs Prozent auf 52.850. In den kreisfreien Städten sank sie dagegen um über drei Prozent auf 24.893.
Aktuellen Zahlen des Breitbandatlas des Bundes zufolge verfügten Ende Juni 2020 rund 13,9 Prozent der Haushalte über einen FTTB/H-Anschluss. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26020) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Die Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen habe zum selben Zeitpunkt bei 55,9 Prozent der Haushalte gelegen, was einer Anzahl von 23,2 Millionen Haushalten entspricht.
Ihr Anteil sei somit innerhalb eines Jahres um 21,8 Prozentpunkte gewachsen, schreibt die Regierung. Dieser hohe Zuwachs gehe insbesondere auf die Aufrüstung der Kabelfernsehnetze auf den gigabitfähigen Übertragungsstandard DOCSIS 3.1 zurück. Zudem sei eine zunehmende Ausbaudynamik bei der Versorgung mit FTTB/H-Anschlüssen festzustellen.
Ein digitalpolitisches Kernziel der Bundesregierung sei der flächendeckende Ausbau mit gigabitfähigen Internetverbindungen für alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland bis 2025, heißt es in der Antwort weiter. Um dieses Ziel zu erreichen, setze die Bundesregierung vorrangig auf den privatwirtschaftlichen Ausbau. Dort, wo der privatwirtschaftliche Netzausbau alleine nicht vorankommt, setze das Breitbandförderprogramm des Bundes an.
Das vor einem Jahr in Berlin in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung benachteiligt bestimmte Mietergruppen und verhindert – auch energetische – Modernisierungsmaßnahmen. Deutlich zielführender wäre der Abbau des ausgeprägten Bauüberhangs, um den Wohnungsmarkt zu entspannen und so dem Mietenanstieg entgegenzuwirken. Das zeigt eine aktuelle Studie der vdpResearch GmbH.
Der Mietendeckel sei ungerecht und verzerre den Berliner Wohnungsmarkt. Denn Mieter, die keine „gedeckelte“ Wohnung finden und deshalb einen Neubau beziehen, zahlen eine deutlich höhere Miete als Mieter in Altbauten, heißt es in der Studie. Zudem behindere das Gesetz die natürliche Mieterfluktuation, da Umzüge auch dann ausblieben, wenn sich der individuelle Raumbedarf geändert habe.
Zu befürchten sei zudem, dass Vermieter Sanierungsmaßnahmen zurückstellen, solange die Mieten gedeckelt sind. Dadurch werde der Altbaubestand nicht mehr in dem Maße modernisiert, wie es zur Erreichung der ambitionierten klimapolitischen Ziele notwendig ist. Mieter würden in der Folge mittel- und langfristig unter ausbleibenden Modernisierungsmaßnahmen leiden.
Um die Marktengpässe tatsächlich zu beseitigen, sei es angesichts des Bauüberhangs gar nicht zwingend notwendig, mehr Wohnungen zu genehmigen, vielmehr müssten die bereits genehmigten Wohnungen nur fertiggestellt werden. Das Statistische Bundesamt meldet regelmäßig einen Anstieg der Bauvorhaben, die noch nicht begonnen beziehungsweise noch nicht abgeschlossen wurden.
Die Zahl der Anträge für die verschiedenen Gebäudeeffizienzprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist 2020 auf 600.000 gestiegen und hat sich damit im Vergleich zu 2019 mit 326.000 Anträgen nahezu verdoppelt. Möglich machen dies die massive Aufstockung der Fördermittel und verbesserte Förderbedingungen.
Standen 2019 für die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden insgesamt noch 1,85 Milliarden Euro zur Verfügung, stieg das Volumen 2020 auf 8,6 Milliarden Euro. Das wirkt sich auf das Emissionsaufkommen aus: Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier steigen die förderbedingten CO2-Einsparungen bis 2030 nun auf 14 Millionen Tonnen – eine Verdopplung im Vergleich zu früheren Untersuchungen.
Ein deutliches Nachfrageplus verzeichneten Fördermitteln für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien: Hier stieg die Zahl der Anträge dem für die Bewilligung der Mittel zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zufolge von 76.000 im Jahr 2019 auf über 280.000.
Im Bereich erneuerbare Wärme wurden knapp zwei Drittel der Anträge im Rahmen einer Sanierung gestellt, so das Wirtschaftsministerium. Dabei zeigt die Austauschprämie (» der VDIV berichtete) Wirkung: Es gingen 110.000 Anträge zum Austausch von Ölheizungen durch Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien ein.
In der Anfang 2021 gestarteten „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt die Bundesregierung ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich (» der VDIV berichtete). Die BEG enthält laut Bundeswirtschaftsministerium eine Reihe von Verbesserungen, mit denen die erfolgreiche Entwicklung des vergangenen Jahres fortgesetzt und verstärkt wird: Förderanträge und Abwicklung werden einfacher, Anreize weiter geschärft und noch stärker auf die energie- und klimapolitischen Ziele ausgerichtet. Zum 1. Januar 2021 ist mit den Einzelmaßnahmen der erste Teil der BEG in Kraft getreten. Der zweite Teil folgt im Juli 2021 (» der VDIV berichtete). Für die BEG konnte Ende 2020 die Bestätigung der EU-Kommission erlangt werden, dass die Förderung beihilfefrei erfolgen kann. Auch dies soll die Praxis weiter erleichtern.
Die neue gemeinsame Förderung von KfW und BAFA wirkt sich auch auf Immobilienverwaltungen aus. Dr. Burkhard Touché, Abteilungsdirektor und Leiter der KfW-Akademie, wird daher am » 24. Februar und am » 27. April in Online-Seminaren die BEG aus Verwaltersicht erläutern und zudem wichtige weitere Förderprodukte der KfW diskutieren, z. B. für Ladeinfrastruktur und altersgerechten Umbau.
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat auch etliche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen zur Beschlussfassung mit sich gebracht. Um Immobilienverwaltungen zu unterstützen, hat der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) eine praxisrelevante Beschlussvorlagensammlung veröffentlicht. Diese hat der Spitzenverband in einer Arbeitsgruppe unter fachlicher Leitung von Prof. Dr. Florian Jacoby, Universität Bielefeld, erarbeitet.
Die Handlungsempfehlung „Neue Beschlüsse nach der WEG-Reform 2020“ beinhaltet Beschlussmuster zu zahlreichen relevanten Bereichen, auf die sich die Novellierung auswirkt. Das Spektrum reicht von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht über bauliche Veränderungen und Kostentragung bis hin zur Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen, Fragen der Digitalisierung sowie zur Verwalterbestellung und zum Verwaltervertrag. Mit der Beschlussvorlagensammlung liefert der VDIV Deutschland eine Handreichung, die Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften die Willensbildung erleichtert.
„Der VDIV Deutschland hat die WEG-Reform über viele Jahre begleitet und am Gesetzgebungsprozess mitgewirkt. Ziel war ein zukunftsfestes Gesetz. Nun gilt es, die Neuerungen in die Praxis zu übertragen, damit Eigentümer und Immobilienverwaltungen von der Reform profitieren und weitgehend rechtssicher agieren“, so VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler. Die Sammlung enthält neben den Beschlussvorlagen umfassende Kommentierungen zu ausgewählten Themengebieten und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und erweitert.