Aktuelle Meldungen des VDIV Deutschland
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Rund 1,5 Millionen mehr Menschen lebten Ende 2022 in Deutschland, als noch zu Beginn. Diese Zuwanderung hat den Wohnungsmarkt im vergangenen Jahr deutlich belastet. Außerdem haben massiv gestiegene Investitionskosten, hohe gesetzliche Standards und Kapazitäts- sowie Materialengpässe einen starken Rückgang der Neubautätigkeiten verursacht. In Kombination führte das zu einem Defizit, das nun mehr als doppelt so hoch ist, wie die Anzahl der aktuell pro Jahr fertiggestellten Wohnungen: die Studie prognostiziert nur zwischen 270.000 und 290.000.
Das ist weit entfernt vom von der Bundesregierung ausgegebenen Ziel von 400.000 neu gebauten Wohnungen pro Jahr. Und immer mehr Bauprojekte werden ganz eingestellt. So plant die Hälfte der Mitgliedsunternehmen des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) keine neuen Projekte im Jahr 2023 zu beginnen, die andere Hälfte hat ihre Pläne um 30 bis 50 Prozent reduziert. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, sagt gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „So laut wie jetzt haben die Alarmglocken des Wohnungsmangels lange nicht mehr geschrillt“. Und mahnt, dass Bund und Länder zeitnah und zielgerichtet tätig werden müssen, sonst drohe „ein ungeahntes Desaster auf dem Wohnungsmarkt“.
Ein Bündnis aus Mieterbund, Baugewerkschaft, Sozial- und Branchenverbänden der Bauwirtschaft hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dazu aufgefordert, ein Sondervermögen in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitzustellen, um den Kollaps des sozialen Wohnungsmarktes noch abzuwenden: Dort wurden sogar nur rund 20.000 Wohnungen im Jahr 2022 fertiggestellt.
Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (DIW) fordern dagegen, dass die Bundesregierung ihre Förderpolitik überdenkt und sich Förderprogramme zukünftig nicht nur darauf konzentrieren, die Nachfrage nach Sanierung oder Neubau zu unterstützen. Es sollen auch Planungs-, Produktions- und Installationskapazitäten gefördert werden, um zu vermeiden, dass Engpässe beim Angebot entstehen, die zu weiteren Preissteigerungen führen. Ein Großteil der Fördersumme könnte sonst allein zum Ausgleich der steigenden Preise benötigt werden und die Förderung ihre Anreizwirkung einbüßen.
Die Studie des Pestel-Instituts ist hier abrufbar.
In dem Papier, das die Verbände im Dezember 2022 an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gerichtet hatten, werden 12 Punkte aufgezeigt, wie das Thema Wohnungsbau in Schwung kommen könnte. Insgesamt wird ein großer Kraftakt erforderlich sein, um die von der Bundesregierung gesetzten Ziele unter den herrschenden Bedingungen noch zu erreichen. Unter anderem fordern die Verbände, dass Bundeskanzler Olaf Scholz seine Ministerin mutiger und tatkräftiger bei ihren Bemühungen unterstützen und Wohnungsbau zur Chefsache machen solle. Außerdem werden u. a. eine gesicherte Förderkulisse, die Einführung moderner Beschluss-Tools, das Vereinfachen von Verfahren, das Ermöglichen serieller, modularer oder typisierter Bauvorhaben, das Senken von Baukosten, die schnelle Umsetzung von Reformen sowie intelligente Klimaschutzmaßnahmen und eine engere Abstimmung mit der Praxis gefordert. Das gesamte Papier finden Sie hier.
Ziel des Treffens war, darüber zu sprechen, wie die aufgezeigten Lösungswege konkret in die Umsetzung gehen und dem Wohnungsneubau wieder einen Anschub geben können. Dazu Bundesbauministerin Klara Geywitz: „(…) Da die Branche hohe Verflechtungen und Ausstrahlungseffekte auf eine Vielzahl anderer Wirtschaftsbereiche hat, kann man sagen: Geht es der Bauwirtschaft schlecht, wirkt sich das auf die gesamte Konjunktur des Landes aus. Und die Rahmenbedingungen im Bau sind nach wie vor sehr schwierig. Um das Bauen in Deutschland zu beschleunigen benötigen wir den Einsatz aller. Wir brauchen dringend eine Steigerung der Fertigstellungszahlen von Wohnungen.“ Doch das wird nur mit einer Beschleunigung von Planungsverfahren und mit mehr Digitalisierung gelingen, so Geywitz. „Ein weiterer Baustein sind zudem staatliche Förderprogramme, um Anreize für kommunale und private Investoren zu schaffen. Das Bündnis bezahlbarer Wohnraum hat bereits 187 Maßnahmen vorgelegt. Deren Umsetzung verfolgen wir jetzt mit Nachdruck. Wir werden dabei mit Verbänden und der Baubranche auch weiterhin in einem engen und konstruktiven Austausch stehen."
Förderberechtigt sind rechtlich selbständige und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätige Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland und weniger als 250 Beschäftigten. Der Jahresumsatz darf 50 Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung individuell beraten lassen. Dabei dürfen nur Berater beauftragt werden, die beim BAFA hierfür registriert sind. Der Bund unterstützt bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den entstehenden Kosten gewährt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Beratungskosten. Je nach Standort der Betriebsstätte werden 50 bzw. 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten erstattet. Sie sind auf 3.500 Euro gedeckelt. Der Zuschuss muss vor Abschluss des Beratungsvertrages online beim BAFA beantragt werden.
Der Beauftragte für den Mittelstand und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Michael Kellner, erklärte: „Mittelständische Unternehmen sind besonders von den vielfältigen Änderungen unternehmerischer Rahmenbedingungen betroffen. Wir lassen sie nicht alleine. Mit der neuen „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können Zuschüsse für die Einholung professioneller Beratung zu allen Fragen der Unternehmensführung gewährt werden. Das ist eine Chance, die eigene Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.“ Die Förderung wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Die Geltungsdauer der Förderrichtlinie reicht bis zum 31. Dezember 2026.
Der Gesetzentwurf soll bürokratische Hürden abbauen, mehr Tempo bringen, Kosten reduzieren und für Rechtssicherheit sorgen. Stimmt der Bundestag zu, könnte er bereits im Frühjahr 2023 in Kraft treten.
Damit wären Stromlieferanten ab 2025 verpflichtet, den Verbrauchern, die bereits intelligente Messgeräte installiert haben, dynamische Tarife mit günstigerer Energie zu Tageszeiten mit allgemein niedrigem Verbrauch anzubieten. Verbraucher und Netzbetreiber würden davon profitieren: Kundinnen und Kunden erhalten die Möglichkeit, ihre Nachfrage anzupassen. Gerade bei zwei großen Stromverbrauchern, die in den nächsten Jahren immer wichtiger werden - Wärmepumpe und Elektroauto - können genau dann mit Strom versorgt werden, wenn es günstig ist. Positiv für das Stromnetz: Spitzenlasten werden vermieden und die vorhandenen Stromnetze besser ausgelastet.
Außerdem sollen die Kosten gerechter verteilt werden: Für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber sollen nicht mehr als 20 Euro pro Jahr an Kosten entstehen, also nicht mehr, als auch für herkömmliche Zähler. Dafür werden Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt.
Der Entwurf bestimmt des Weiteren einen gesetzlichen Fahrplan für das Rollout, das bereits jetzt mit zertifizierten Geräten bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW) starten kann. Schon zulässig, aber ab 2025 verpflichtend wird das Rollout bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern < 100 kW (optional 1 bis 7 kW) mit vollem Funktionsumfang. Bis 1. Dezember 2025 sollen 20 Prozent, bis 31. Dezember 2028 50 Prozent und bis 31. Dezember 2030 95 Prozent dieser Stromzähler modernisiert sein. Ab 2025 zulässig und ab 2028 verpflichtend ist das Rollout bei Verbrauchern > 100.000 kWh und Erzeugern > 100 kW. Hier sollen bis 31. Dezember 2028 20 Prozent sowie bis 31. Dezember 2030 50 Prozent und bis 31. Dezember 2032 95 Prozent der Zähler durch Smart Meter ersetzt worden sein.
Um diese Fristen zu halten, wird ein agiles Rollout ermöglicht: Konnte ein Gerät bisher erst vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für den Einsatz freigegeben werden, wenn es alle zu diesem Zeitpunkt gesetzlich erforderlichen Mindestfunktionalitäten aufwies, dürfen diese Funktionen jetzt schrittweise über Updates eingeführt werden. Zudem wird das Tempo bei der Markteinführung der Geräte künftig vom innovativsten Hersteller bestimmt: Die Regelung aus dem Messtellenbetriebsgesetz, nach der Geräte erst zertifiziert werden konnten, wenn drei Hersteller auf dem gleichen Entwicklungsstand waren, entfällt.
Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, die Datenkommunikation für Netzbetreiber und den Datenschutz zu verbessern, einen steuerbaren Netzanschluss zu verankern, die Standardisierung zu konzentrieren sowie insgesamt die Nachhaltigkeit zu stärken und klare Zuständigkeiten festzulegen.
Nachdem der Rollout der digital vernetzten Verbrauchsmessgeräte im Februar 2020 mit einer Allgemeinverfügung des BSI offiziell gestartet war, hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Pflicht zum Einbau von Smart Metern im März 2021 wieder gestoppt. Im Mai 2020 hat das BSI auf den Stopp reagiert und eine Übergangsregelung erlassen, sodass der Rollout wieder weiterlaufen konnte. Im Oktober 2022 kündigte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck einen politischen Neustart für das Smart Metering an und wollte bürokratische und rechtliche Hürden möglichst zeitnah aus dem Weg räumen.
Das soll mit diesem Gesetzentwurf jetzt erfolgen. Habeck hierzu: „(…) Unser zukünftiges Energiesystem wird wesentlich flexibler und damit auch komplexer werden und dafür brauchen wir Smart Meter und eine Digitalisierung der Energiewende“. Der Gesetzentwurf sorgt dabei für einen klar festgelegten Rollout-Fahrplan. „Das Rollout wird systematisiert, beschleunigt und entbürokratisiert. Die jährlichen Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher werden bewusst gedeckelt und zugleich auch die Einführung dynamischer Tarife beschleunigt, damit sich der Einsatz auch wirtschaftlich attraktiver wird“, so Habeck.
Den gesamten Gesetzentwurf finden Sie hier.