Aktuelle Meldungen des DDIV
Am vergangenen Freitag wurde ein Gesetzentwurf der Länder Bayern, Sachsen und Hessen in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des BGB zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität wurde bereits im vergangenen Jahr beraten und steht nun erneut auf der Tagesordnung
Erleichterung für barrierereduzierende Umbauten und Elektromobilität
Der Gesetzantrag der Länder Bayern, Sachsen und Hessen sieht eine Vereinfachung barrierereduzierender Umbauten vor. Diese Modernisierungen können in Wohnungseigentümergemeinschaften künftig mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit genehmigt werden, wenn dadurch die Eigenart der betreffenden Wohnanlage geändert wird. Wird die Eigenart der Wohnanlage nicht verändert, soll die erforderliche Zustimmung der nicht unerheblich beeinträchtigten Miteigentümer entbehrlich sein. Gleiches gilt im Bereich der Elektromobilität. Demnach soll die Installation einer Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig ohne Zustimmung der erheblich beeinträchtigten Miteigentümer entbehrlich möglich sein.
Der DDIV äußerte sich bereits bei der erstmaligen Veröffentlichung zum Gesetzantrag und sieht durchaus umfassenden Änderungsbedarf in den betreffenden Themenfeldern. Eine Änderung der Regelungen sollte jedoch in eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes eingebettet werden, der eine umfassende Analyse der bestehenden Schwachstellen des Gesetzes vorangeht. Der DDIV etablierte hierzu bereits vor zwei Jahren ein Experten-Team aus namhaften Juristen und Praktikern. Im Rahmen der DDIV-Denk-Werkstatt wurden Schwachstellen des Gesetzes diskutiert und mögliche Lösungsansätze erörtert.
Darüber hinaus plädiert der DDIV für ein Sofortprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro zur Förderung der privaten Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern. Der Einbau der erforderlichen Ladeinfrastruktur ist oftmals kostenintensiv und technisch aufwändig und wird daher von vielen Eigentümern gescheut. Ein staatliches Anreiz-oder Sofortprogramm baut finanzielle Hürden ab.
Prinzip der sachlichen Diskontinuität
Das erneute Befassen des Bundesrats mit dem Antrag geht auf das Prinzip der sachlichen Diskontinuität zurück. Ebenso wie die personelle Diskontinuität, nach der die Legitimation der Abgeordneten durch das Volk nur für eine Legislaturperiode gilt und demnach der neu gewählte Bundestag nicht an seine Vorgänger gebunden ist, verfallen bei der sachlichen Diskontinuität alle Gesetzentwürfe, wenn sie bis Ende der Legislaturperiode nicht abgearbeitet wurden. Das Prinzip ist zwar nicht direkt im Grundgesetz verankert, ergibt sich jedoch aus § 125 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Am Ende der Wahlperiode des Bundestages gelten alle Vorlagen als erledigt.).
Im vorliegenden Fall wurde der Bundesratsantrag der Bundesregierung bereits zur Stellungnahme vorgelegt, allerdings nicht dem Bundestag zur Beschlussfassung. Aus diesem Grund fiel der Gesetzentwurf zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer und bedarf einer erneuten Beratung im Bundesrat mit anschließender Zuleitung an die Bundesregierung.
Von wegen Novemberblues: das 8. Bremer Verwalterforum verzeichnete einen Teilnehmerrekord. Mehr als 150 Immobilienverwalter aus Norddeutschland nutzten das erfolgreiche Format und informierten sich aus erster Hand über die aktuelle WEG- und Mietrechtsprechung des BGH. Ruth Breiholdt und Dr. Jan-Hendrik Schmidt überzeugten dabei nicht nur mit Fachwissen, sondern auch mit ihrer spritzig-charmanten Vortragsweise.
Begleitende Fachmesse setzte neue Impulse für die Netzwerkarbeit
Bereits vor dem ersten Vortrag konnten die Teilnehmer mit einem Rundgang über die begleitende Fachausstellung in den Tag starten. Die großzügigen und transparenten Räumlichkeiten des Maritim Hotels bildeten einen idealen Rahmen für die Fachmesse. 15 Dienstleister und Unternehmen, mehr als in den vergangenen Jahren, informierten über neue Produkte und Dienstleistungen. Auch die Pausen boten ausreichend Gelegenheiten, um den Gesprächsfaden wieder aufzunehmen.
Gelungener Mix: vielfältige Fach- und Praxisvorträge
Den fachlichen Reigen eröffnete anschließend Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, die die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht unter die Lupe nahm. Daran knüpfte auch der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt an. Er griff den Faden auf und referierte über aktuelle Urteile des BGH zum WEG-Recht.
Nach der Mittagspause schlug die Stunde der Praxisvorträge. Im Fokus standen dabei u.a. Neuerungen der KfW-Förderung als auch aktuelle Fragen der Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft. Die 20-minütigen Vorträge informierten auf den Punkt und überzeugten mit zahlreichen praxisrelevanten Tipps.
Kompetentes Team: Ruth Breiholdt und Dr. Jan-Hendrik Schmidt
Krönender Abschluss des Forums war der gemeinsame Vortrag von Ruth Breiholdt und Dr. Jan-Hendrik Schmidt, die gemeinsam über Barrierefreiheit und Modernisierung in der vermieteten Eigentumswohnung aufklärten und dabei auch die Rolle des Verwalters beleuchteten. Die frische und charmante Vortragsweise des Duos, unterfüttert mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis und kleinen Anekdoten, stieß bei den Teilnehmern auf besonders große Zustimmung nicht zuletzt, weil sich die Vortragenden immer wieder gegenseitig den Ball zuspielten und auch die Zuhörer einbezogen.
Zufriedene Teilnehmer und Aussteller: das 8. Bremer Verwalterforum war der ideale Abschluss des Weiterbildungsjahres in Niedersachsen und Bremen. Bereits am 15. Februar lädt der VDIV Niedersachsen/Bremen gemeinsam mit dem DDIV zum 3. WEG-Verwalterforum nach Hannover. Informationen zum Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung stehen in Kürze unter » www.ddiv.de/seminare zur Verfügung.
Investitionszuschuss oder Kredit? Oder doch beides? Die KfW-Förderlandschaft ist komplex. Für beinahe jedes Sanierungsvorhaben in jeder Immobilie hält die Bank passende Förderprodukte bereit. Doch nicht immer wissen Eigentümer und Immobilienverwaltungen, welche Produkte in Frage kommen und wie sie einsetzbar sind. Im Rahmen einer Forsa-Online-Umfrage nimmt die KfW den Kenntnisstand von Immobilienverwaltungen jetzt unter die Lupe.
Die KfW-Bank führt derzeit eine onlinebasierte Forsa-Umfrage unter Immobilienverwaltungen durch, um den Kenntnisstand über KfW-Förderprodukte zu evaluieren und mögliche Verbesserungspotentiale in den bestehenden Förderstrukturen zu identifizieren. Darüber hinaus wird eruiert, wie die Zusammenarbeit zwischen der KfW und dem DDIV vertieft werden kann.
Der DDIV erhielt im Rahmen der Erarbeitung der Umfrage die Möglichkeit, zwei konkrete Fragen zu ergänzen, die auf eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und die künftige Weiterbildungspflicht abzielen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie teilnehmen und helfen, die KfW-Förderstrukturen zu optimieren. Der Fragenbogen steht » hier zur Verfügung. Alle Daten werden anonym erhoben. Die Beantwortung nimmt etwa 5 bis 10 Minuten in Anspruch.
Bei Fragen oder Problemen bzw. Anmerkungen zu Inhalt, Bedienbarkeit oder Optik des Fragebogens erreichen Sie das forsa.omninet Support-Team montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800.367 72 01 oder via E-Mail über » omninet@forsa.de.
Von wegen flexibel eine neue Studie von Uniplaces untersuchte das Umzugsverhalten von 1.000 Studierenden. Das Ergebnis: Studenten sind Umzugsmuffel. Umzüge werden von 47 Prozent der Befragten nur in Betracht gezogen, um die Stadt bzw. die Universität zu wechseln. Nur 14 Prozent zogen um, weil die Wohnung zu teuer war.
Norddeutsche Studenten ziehen häufiger um
Die Mehrheit der Befragten (68 Prozent) gab an, seit dem Auszug bei den Eltern ein bis drei Mal den Wohnort gewechselt zu haben. Besonders hohe Umzugsbereitschaft legten dabei Studierende aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein an den Tag. Sie wechselten sechs bis zehn Mal ihren Wohnort. Sesshaft sind dagegen Studenten im Saarland. Sie wechselten den Wohnort seit dem Auszug bei den Eltern kein weiteres Mal.
Uniwechsel ist der häufigste Umzugsgrund
Der häufigste Grund für einen Umzug ist der Wechsel der Stadt bzw. Hochschule (47 Prozent). Auch eine zu kleine Wohnung oder WG-Zimmer sind ausschlaggebend für einen Umzug (19 Prozent). Immerhin 16 Prozent gaben an, dass ihnen ihre Mitbewohner zu anstrengend sind. Lediglich 14 Prozent gaben dagegen an, dass die Wohnung oder das WG-Zimmer zu teuer sind und ein Umzug daher erforderlich war.
Ab 1. Januar 2018 ändert sich das Antragsverfahren für die Umstellung der Wärmetechnik auf erneuerbare Energien. Ab Januar muss die Antragstellung dann bereits vor dem Vertragsabschluss erfolgen. Bisher war dies auch nach abgeschlossener Modernisierung noch möglich.
Die höchsten Zuschüsse gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) für den Einbau oder die Erweiterung einer Solaranlage. Bis zu 20.000 Euro werden hierfür gewährt. Voraussetzung ist allerdings, dass sich seit mindestens zwei Jahren eine andere Heizungsanlage in Betrieb befindet.
Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 installiert werden, gelten entsprechende Übergangsfristen, ebenso für Geräte, deren Einbau sich unvorhergesehen verzögert hat. Mehr Informationen sind beim » BAFA erhältlich